Entgeltumwandlung und Arbeitnehmerfinanzierung
Altersvorsorge über das Unternehmen
Die Entgeltumwandlung ist ein zentraler Baustein der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Dabei wird ein Teil des Gehalts eines Mitarbeiters nicht ausgezahlt, sondern direkt in eine Altersvorsorge eingezahlt – in der Regel in Form einer Direktversicherung.
Für Unternehmen bietet die bAV die Möglichkeit, Mitarbeitenden eine zusätzliche Altersabsicherung zu ermöglichen und gleichzeitig steuerliche Effekte zu nutzen. Gleichzeitig kann ein betriebliches Vorsorgeangebot dazu beitragen, Mitarbeitende langfristig an das Unternehmen zu binden.
Die Direktversicherung gehört zu den am häufigsten genutzten Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge.
Funktionsweise der Entgeltumwandlung
Mitarbeitende bauen Altersvorsorge direkt über das Unternehmen auf
Bei der Entgeltumwandlung vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass ein Teil des Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Der Arbeitgeber schließt dafür eine Direktversicherung ab und führt die Beiträge an das Versicherungsunternehmen ab.
Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer des Vertrags, während der Arbeitnehmer als versicherte Person das Bezugsrecht erhält. Die Beiträge werden direkt aus dem Bruttoentgelt abgeführt und in den Vorsorgevertrag eingezahlt.
Neben der arbeitnehmerfinanzierten Variante gibt es auch eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung, bei der der Arbeitgeber die Beiträge aus eigenen Mitteln zahlt. Auch Mischformen sind möglich.
Arbeitgeberzuschuss
Gesetzlicher Zuschuss erhöht den Vorsorgebeitrag
Wenn Mitarbeitende einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln, spart der Arbeitgeber in vielen Fällen Sozialversicherungsbeiträge.
Für Neuverträge seit 2019 gilt deshalb ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeber muss sich mit mindestens 15 Prozent am Bruttobeitrag beteiligen, sofern durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Seit 2022 gilt diese Regelung auch für bereits bestehende Verträge.
Der Arbeitgeber kann den Zuschuss auch höher ansetzen und damit die Altersvorsorge der Mitarbeitenden zusätzlich stärken.
Ein Mitarbeiter einer Hausverwaltung wandelt monatlich 120 Euro seines Bruttogehalts in eine Direktversicherung um. Der Arbeitgeber zahlt den gesetzlichen Zuschuss von 15 Prozent, also 18 Euro. Insgesamt werden so 130 Euro monatlich für die Altersvorsorge angespart, während der Nettoaufwand des Mitarbeiters durch Steuer- und Sozialabgabenersparnisse deutlich niedriger ausfällt.
Vorteile für Arbeitnehmer
Steuerliche Förderung und zusätzliche Absicherung im Alter
Die betriebliche Altersvorsorge über eine Direktversicherung bietet Arbeitnehmern mehrere Vorteile. Durch staatliche Förderung und klare rechtliche Rahmenbedingungen kann zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut werden.
Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:
- Staatliche Förderung
Beiträge zur bAV können innerhalb gesetzlicher Grenzen steuer- und sozialabgabenbegünstigt eingezahlt werden. - Mehr Vorsorge durch Zuschuss
Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss erhöht den monatlichen Vorsorgebeitrag. - Lebenslange Rente möglich
Die Direktversicherung kann später als lebenslange Rentenzahlung ausgezahlt werden. - Kapitalauszahlung möglich
Alternativ kann eine Kapitalleistung vereinbart werden. - Sofortiges Bezugsrecht
Bei arbeitnehmerfinanzierter Direktversicherung besteht von Beginn an ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Leistungen. - Übertragbarkeit
Beim Wechsel des Arbeitgebers kann der Vertrag übernommen oder weitergeführt werden. - Insolvenzschutz
Das angesparte Kapital ist vor einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.
Vorteile für Arbeitgeber
Betriebliche Altersvorsorge als Bestandteil der Personalstrategie
Auch für Unternehmen kann die betriebliche Altersvorsorge über eine Direktversicherung Vorteile bieten. Sie ermöglicht eine strukturierte Vorsorgelösung für Mitarbeitende und kann gleichzeitig Teil der Personalstrategie sein.
Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:
- Strukturierte Vorsorgelösung
Unternehmen können Mitarbeitenden eine zusätzliche Altersvorsorge ermöglichen. - Arbeitgeberzuschuss klar geregelt
Der gesetzliche Zuschuss schafft Transparenz bei der Finanzierung. - Flexibilität bei der Finanzierung
Neben Entgeltumwandlung sind auch arbeitgeberfinanzierte Lösungen oder Mischformen möglich. - Unterstützung der Mitarbeiterbindung
Vorsorgeangebote können zur langfristigen Bindung von Mitarbeitenden beitragen.
Schon gewusst?
Wissenswertes zur Entgeltumwandlung und Arbeitnehmerfinanzierung
Bei Entgeltumwandlung müssen Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 % leisten, sofern sie durch die Gehaltsumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Direktversicherungen fallen nicht in die Insolvenzmasse eines Unternehmens. Das angesparte Kapital bleibt daher geschützt. Mehr zum Insolvenzschutz.
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können innerhalb gesetzlicher Grenzen steuer- und sozialabgabenbegünstigt eingezahlt werden.
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