Reiseabsicherung
Versicherungsschutz beim Auslandsaufenthalt
Urlaubszeit ist Erholungszeit. Doch trotz sorgfältiger Planung können vor oder während einer Reise unvorhersehbare Ereignisse eintreten. Eine plötzliche Erkrankung, ein Unfall oder ein Schaden im privaten Umfeld können dazu führen, dass eine Reise nicht angetreten oder vorzeitig abgebrochen werden muss. Auch medizinische Behandlungen im Ausland bergen erhebliche finanzielle Risiken, da der Versicherungsschutz über die gesetzliche oder private Krankenversicherung dort meist nur eingeschränkt gilt.
Auslandsreisekrankenversicherung
Medizinisch abgesichert auf Reisen weltweit
Die gesetzliche Krankenversicherung sowie auch die private Krankenversicherung bieten im Ausland nur eingeschränkten oder gar keinen vollständigen Versicherungsschutz. Medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte oder Rücktransporte können daher schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung sorgt in diesen Situationen für verlässliche Absicherung und übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen während Ihres Auslandsaufenthalts.
Versichert sind in der Regel ausschließlich unaufschiebbar erforderliche Heilbehandlungen, die während der Reise plötzlich notwendig werden. Nicht übernommen werden hingegen Kosten für bereits vor Reiseantritt bekannte Erkrankungen oder planbare Behandlungen. Auch bei Zahnbehandlungen ist der Leistungsumfang meist auf schmerzstillende Maßnahmen begrenzt.
Reiserücktrittsversicherung
Schutz vor Stornokosten vor Reisebeginn
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die anfallenden Stornokosten, wenn eine gebuchte Reise aus einem wichtigen, nicht vorhersehbaren Grund nicht angetreten werden kann. Voraussetzung ist, dass die planmäßige Durchführung der Reise für die versicherte Person objektiv nicht zumutbar ist.
Versichert sind insbesondere folgende Ereignisse, sofern sie nach der Reisebuchung eintreten:
- Tod des Versicherungsnehmers, einer mitreisenden Person oder eines nahen Angehörigen (z. B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
- Unerwartete schwere Erkrankung oder schwere Unfallverletzung
- Ärztlich bestätigte Impfunverträglichkeit
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person, etwa durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse
- Unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen bei der Buchung der Reise bereits zu rechnen war oder die vorher bekannt waren.
Reiseabbruchversicherung
Absicherung bei vorzeitiger Rückreise
Erstattet wird in der Regel der Zeitwert der entwendeten Gegenstände. Bei beschädigtem Gepäck werden die notwendigen Reparaturkosten übernommen. Für Wertsachen sowie für Foto-, Film- und Videoausrüstung gelten besondere Entschädigungsgrenzen. Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug ist meist nur unter bestimmten Voraussetzungen und bei Einhaltung besonderer Sorgfaltspflichten versichert.
Muss eine Reise aus einem wichtigen Grund außerplanmäßig beendet werden, greift die Reiseabbruchversicherung. Sie übernimmt sowohl die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise als auch die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen.
Ein versicherter Reiseabbruch liegt unter anderem vor bei:
- Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen
- Schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung während der Reise
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person, etwa durch Feuer, Explosion oder Naturereignisse
Auch hier gilt: Ereignisse, die bereits bei Reiseantritt absehbar waren, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie zuverlässig vor hohen medizinischen Kosten, die im Ausland schnell entstehen können. Sie ergänzt den oft eingeschränkten Schutz der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sinnvoll und sorgt für finanzielle Sicherheit auf Reisen. Ob Kurzurlaub, Familienreise oder längerer Aufenthalt – mit dem passenden Tarif bleiben Sie medizinisch gut abgesichert.
Reisegepäckversicherung
Schutz für Ihr Gepäck unterwegs
Die Reisegepäckversicherung leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise beschädigt wird oder abhandenkommt. Gerade bei Flugreisen, Rundreisen oder längeren Aufenthalten bietet dieser Schutz zusätzliche finanzielle Sicherheit.
Versicherungsschutz besteht unter anderem bei Schäden durch:
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
- Unfall eines Transportmittels
- Brand, Explosion oder Elementarereignisse
Schon gewusst?
Wissenswertes für Reisende
Unabhängig von Rücktritt oder Abbruch sind medizinische Kosten im Ausland häufig nicht ausreichend abgesichert. Eine separate Auslandskrankenversicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung.
Viele Tarife bieten günstige Familienlösungen, bei denen alle mitreisenden Personen abgesichert sind.
Nicht nur Fernreisen, sondern auch Wochenendtrips oder Städtereisen können hohe Stornokosten verursachen.
Wer mehrmals im Jahr unterwegs ist, kann mit einer Jahres-Reiseversicherung oft Kosten sparen.
Was benötigen Sie?
Unsere Versicherungsspezialisten unterstützen Sie kompetent und unkompliziert.