D&O-Versicherung 

Schutz bei persönlicher Haftung

Führungskräfte stehen täglich vor Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen. Fehlerhafte Beschlüsse oder unterlassene Handlungen können schnell zu erheblichen finanziellen Schäden führen – und oft haften Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte dann persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Eine D&O Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) schützt Entscheidungsträger vor den finanziellen Folgen solcher Haftungsrisiken und ist daher ein essenzieller Bestandteil moderner Absicherung.

Leistungen D&O-Versicherung

Welche Leistungen sind unter anderem versichert?

Folgende Leistungsarten sind im Deckungsumfang enthalten:

  • Absicherung gegen persönliche Haftung für Vermögensschäden
  • Deckung sowohl bei Innenhaftung (Ansprüche des Unternehmens) als auch bei Außenhaftung (Ansprüche von Dritten)
  • Weltweiter Versicherungsschutz (mit besonderen Regelungen für die USA)
  • Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten
  • Möglichkeit einer D&O Selbstbehaltsversicherung für Vorstände von Aktiengesellschaften gemäß VorstAG

Folgende Risiken sind in der D&O-Versicherung versichert:

  • Fehlerhafte Investitionsentscheidungen (z. B. ungeeignete EDV-Anlagen)
  • Vertragsabschlüsse mit unklarer Vertretungsregelung
  • Fehlentscheidungen bei Fusionen oder Übernahmen
  • Untätigkeit bei rechtswidrigen Handlungen von Organmitgliedern
  • Insolvenz des Unternehmens durch unternehmerische Fehlentscheidungen
  • Persönliche Haftung von Gesellschafter-Geschäftsführern im Insolvenzfall

Ausschlüsse

Folgende Fälle sind nicht im Versicherungsumfang enthalten:

  • Vorsätzlich verursachte oder wissentlich begangene Pflichtverletzungen (sofern rechtskräftig festgestellt)
  • Schäden, die durch andere Versicherungen bereits abgedeckt sind
  • Verstöße außerhalb der satzungsgemäßen Tätigkeit
  • Bußgelder, Strafzahlungen und vorsätzlich unterlassene Meldungen

Über zwei Drittel aller Ansprüche gegen Führungskräfte betreffen die Innenhaftung – also die Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen. Genau hier greift die D&O Versicherung besonders wirksam.

Wichtige Einsatzbereiche

Wo wird eine D&O-Versicherung empfohlen?

Eine D&O-Versicherung ist besonders wichtig für folgende Betriebe:

  • Geschäftsführer, Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände
  • Aufsichtsräte, Verwaltungsräte, Beiräte oder Kuratorien
  • Prokuristen und leitende Angestellte
  • Entscheidungsträger in Stiftungen, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen

Zahlungen im Schadensfall

Welche Zahlungen übernimmt der Versicherer?

Folgende Kosten trägt ihre Versicherung im Schadensfall:

  • Schadenersatz bei berechtigten Vermögensschäden
  • Kosten für anwaltliche Verteidigung und Gerichtsverfahren
  • Honorare für Gutachten und externe Experten
  • Aufwendungen für die Wahrung der beruflichen Reputation

Was benötigen Sie?

Unsere Versicherungsspezialisten unterstützen Sie kompetent und unkompliziert.