Berufshaftpflicht

Absicherung beruflicher Haftungs- und Vermögensschäden

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt berufsspezifische Risiken ab, insbesondere Vermögensschäden, die nicht auf Personen- oder Sachschäden folgen. Solche echten Vermögensschäden entstehen z. B. durch fehlerhafte Beratung, falsche Gutachten, Planungs- oder Berechnungsfehler oder nicht eingehaltene Fristen.

Für zahlreiche Berufsgruppen ist der Abschluss sogar gesetzlich vorgeschrieben – etwa für Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten oder Wirtschaftsprüfer.

Leistungen Berufshaftpflicht

Welche Leistungen sind unter anderem versichert?

Folgende Leistungsarten sind im Deckungsumfang enthalten:

  • Übernahme von Schadenersatzansprüchen Dritter aufgrund echter Vermögensschäden
  • Deckung von Personen- und Sachschäden, soweit beruflich verursacht
  • Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Kosten für Anwalts- und Gerichtshonorare sowie Gutachterkosten
  • Absicherung von Beratungs-, Planungs- und Prüfungsfehlern

Folgende Risiken sind in der Berufshaftpflicht versichert:

  • Echte Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind
  • Schäden durch beratende, planende oder prüfende Tätigkeiten
  • Ansprüche aufgrund vertraglicher Pflichtverletzungen

Ausschlüsse

Folgende Fälle sind nicht im Versicherungsumfang enthalten:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Fehlleistungen
  • Vertragsstrafen oder Bußgelder
  • Schäden außerhalb des beruflichen Tätigkeitsbereichs
  • Schäden, die schon vor Vertragsbeginn erkennbar waren

Rein personelle oder materielle Schäden fallen meist in den Bereich der Betriebshaftpflicht; echte Vermögensschäden hingegen sind das zentrale Risiko, das mit einer Berufshaftpflicht abgesichert wird.

Wichtige Einsatzbereiche

Wo wird eine Berufshaftpflicht empfohlen?

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist besonders wichtig für folgende Betriebe:

  • Freiberufler und beratende Berufe
  • Ärzte und Heilberufe
  • Architekten, Ingenieure und Bauplaner
  • Rechts- und steuerberatende Berufe
  • IT-Berater, Wirtschaftsprüfer und Consultant-Dienstleister

Zahlungen im Schadensfall

Welche Zahlungen übernimmt der Versicherer?

Folgende Kosten trägt ihre Versicherung im Schadensfall:

  • Prüfung der Haftungsfrage und Klärung der Anspruchsbasis
  • Übernahme berechtigter Schadenersatzforderungen
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, auch juristisch
  • Übernahme von Abwehr-, Anwalts- und Gutachterkosten

Was benötigen Sie?

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