Berufshaftpflicht
Absicherung beruflicher Haftungs- und Vermögensschäden
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt berufsspezifische Risiken ab, insbesondere Vermögensschäden, die nicht auf Personen- oder Sachschäden folgen. Solche echten Vermögensschäden entstehen z. B. durch fehlerhafte Beratung, falsche Gutachten, Planungs- oder Berechnungsfehler oder nicht eingehaltene Fristen.
Für zahlreiche Berufsgruppen ist der Abschluss sogar gesetzlich vorgeschrieben – etwa für Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten oder Wirtschaftsprüfer.
Leistungen Berufshaftpflicht
Welche Leistungen sind unter anderem versichert?
Folgende Leistungsarten sind im Deckungsumfang enthalten:
- Übernahme von Schadenersatzansprüchen Dritter aufgrund echter Vermögensschäden
- Deckung von Personen- und Sachschäden, soweit beruflich verursacht
- Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Kosten für Anwalts- und Gerichtshonorare sowie Gutachterkosten
- Absicherung von Beratungs-, Planungs- und Prüfungsfehlern
Folgende Risiken sind in der Berufshaftpflicht versichert:
- Echte Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind
- Schäden durch beratende, planende oder prüfende Tätigkeiten
- Ansprüche aufgrund vertraglicher Pflichtverletzungen
Ausschlüsse
Folgende Fälle sind nicht im Versicherungsumfang enthalten:
- Vorsätzlich herbeigeführte Fehlleistungen
- Vertragsstrafen oder Bußgelder
- Schäden außerhalb des beruflichen Tätigkeitsbereichs
- Schäden, die schon vor Vertragsbeginn erkennbar waren
Rein personelle oder materielle Schäden fallen meist in den Bereich der Betriebshaftpflicht; echte Vermögensschäden hingegen sind das zentrale Risiko, das mit einer Berufshaftpflicht abgesichert wird.
Wichtige Einsatzbereiche
Wo wird eine Berufshaftpflicht empfohlen?
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist besonders wichtig für folgende Betriebe:
- Freiberufler und beratende Berufe
- Ärzte und Heilberufe
- Architekten, Ingenieure und Bauplaner
- Rechts- und steuerberatende Berufe
- IT-Berater, Wirtschaftsprüfer und Consultant-Dienstleister
Zahlungen im Schadensfall
Welche Zahlungen übernimmt der Versicherer?
Folgende Kosten trägt ihre Versicherung im Schadensfall:
- Prüfung der Haftungsfrage und Klärung der Anspruchsbasis
- Übernahme berechtigter Schadenersatzforderungen
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, auch juristisch
- Übernahme von Abwehr-, Anwalts- und Gutachterkosten
Was benötigen Sie?
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