Immobilienverwalter und Hausverwaltungen

Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil

Hausverwaltungen tragen eine hohe Verantwortung gegenüber Eigentümern, Mietern und Dienstleistern. Fehlerhafte oder unzureichende Versicherungsstrukturen können erhebliche finanzielle Risiken verursachen. Ein professionell abgestimmter Versicherungsschutz für Hausverwaltungen und WEGs ist daher unverzichtbar.

Als erfahrener Versicherungsmakler für Immobilienverwaltungen entwickeln wir maßgeschneiderte Versicherungskonzepte, die Risiken minimieren, Haftungsfallen vermeiden und gleichzeitig wirtschaftlich optimiert sind.

Unsere Leistungen im Überblick

Zukunftssichere Absicherung für Hausverwalter

Wir analysieren bestehende Versicherungsverträge systematisch, identifizieren Deckungslücken sowie Einsparpotenziale und entwickeln nachhaltige, zukunftssichere Absicherungskonzepte für Ihre Immobilienverwaltung.

  • Gebäudeversicherungen für Wohn- und Gewerbeimmobilien
    Umfassende Absicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementarschäden – individuell angepasst an Objektart und Bestandsgröße.
  • Haftpflichtversicherungen für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften (WEG)
    Schutz vor Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden im Rahmen der Verwaltungstätigkeit.
  • Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter
    Unverzichtbare Absicherung bei echten Vermögensschäden durch Verwaltungsfehler oder Pflichtverletzungen.
  • Rechtsschutzlösungen für Immobilienverwalter
    Sicherheit bei mietrechtlichen Auseinandersetzungen, Vertragsstreitigkeiten und Verwaltungsverfahren.
  • Individuelle Sonderkonzepte für größere Immobilienbestände
    Strukturierte Rahmenverträge und optimierte Policenmodelle für professionelle Bestandsverwalter.

Versicherungsmakler für Immobilienverwalter

Bei uns sind Sie richtig

Sie haben bei uns folgende Vorteile:

  • Marktvergleich führender Versicherungsgesellschaften
  • Optimierung bestehender Gebäude- und Haftpflichtverträge
  • Professionelle Begleitung im Schadenfall
  • Persönlicher Ansprechpartner mit Branchenkenntnis

Ihre Verpflichtungen nach § WEG

Ordnungsgemäße Verwaltung nach § 19 WEG

Als Verwalter obliegen Ihnen alle Rechte und Pflichten aus dem Bereich der Hausverwaltung. Diese Rechte und Pflichten sind zum einen im Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG, niedergeschrieben und zum anderen zwischen dem Verwalter und der Gemeinschaft vertraglich geregelt.

Als Verwalter sind Sie zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet. Zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung zählen folgende Punkte:

  • Die Aufstellung einer Hausordnung
  • Eine ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Eine angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen
  • Eigentums zum Neuwert sowie eine angemessene Versicherung der Wohnungseigentümer im Hinblick auf eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage
  • Die Aufstellung eines Wirtschaftsplans
  • Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Absicherung bei Schäden durch Immobilien

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Eigentümer und Verwalter zuverlässig vor existenzbedrohenden Haftungsrisiken rund um Immobilien:

  • Gesetzlich geforderter Haftpflichtschutz für Haus- und Grundbesitzer gemäß § 836 BGB
  • Absicherung bei Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung von Immobilien
  • Schutz bei Schäden durch Einsturz, Ablösung oder Herabfallen von Gebäudeteilen
  • Haftungsübernahme auch ohne nachweisbares Verschulden des Eigentümers
  • Prüfung der Haftungsfrage inklusive Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • Übernahme berechtigter Schadenersatzforderungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme
  • Entlastung bei Beweislast, wenn ordnungsgemäße Verkehrssicherungspflichten eingehalten wurden
  • Bündelpolicen möglich für mehrere Gebäude oder Eigentumswohnanlagen
  • Einheitliche Absicherung für Wohn- und Gewerbeimmobilien innerhalb eines Bestands
  • Zentrale Risikominimierung für Eigentümer, Hausverwaltungen und Immobilienvermittler

Diese Absicherung ist ein zentraler Baustein zur professionellen Risikoabsicherung von Immobilienbeständen und zur rechtlichen Entlastung aller Beteiligten.

Immobilienverwalter und Hausverwaltungen tragen täglich eine hohe rechtliche und finanzielle Verantwortung. Ein passgenauer Versicherungsschutz schützt nicht nur vor existenzbedrohenden Haftungsrisiken, sondern stärkt auch das Vertrauen von Eigentümern, Mietern und Geschäftspartnern. Wer Risiken frühzeitig absichert, schafft Stabilität, Professionalität und langfristige Sicherheit für den gesamten Geschäftsbetrieb.

Vermögensschaden­haftpflichtversicherung

Gesetzlich vorgesehener Schutz

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Hausverwalter gesetzlich verpflichtend und unverzichtbar:

  • Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für Hausverwalter seit August 2018
  • Voraussetzung zur rechtmäßigen Ausübung der Tätigkeit als Immobilienverwalter
  • Schutz vor finanziellen Ansprüchen durch Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Absicherung bei reinen Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden
  • Versicherungsschutz bei fehlerhaften Nebenkostenabrechnungen
  • Absicherung bei übersehenen Schäden im Rahmen von Objektübergaben
  • Übernahme von Entschädigungsleistungen gegenüber der WEG bei berechtigten Ansprüchen
  • Prüfung der Haftungsfrage und Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Absicherung von Organisations-, Beratungs- und Verwaltungsfehlern
  • Häufig integrierter Bestandteil moderner Hausverwalter-Versicherungskonzepte

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Verwalter und Eigentümer gleichermaßen und sichert die wirtschaftliche Existenz bei Haftungsfällen zuverlässig ab.

Sonstige Absicherungs­möglichkeiten

Wichtige Versicherungsarten

Je nach Situation des Betriebes sollten außerdem folgende Versicherungsbereiche geprüft werden:

  • Glasversicherung
    Schützt Immobilienbestände vor Kosten durch Glasbruch an Fenstern, Fassaden und Gemeinschaftsflächen.
  • D&O-Versicherung
    Sichert Entscheidungsträger in Verwaltungen vor persönlicher Haftung aus Management- und Organisationsfehlern.
  • Cyberversicherung
    Schützt Verwaltungsdaten und Systeme vor finanziellen Schäden durch Cyberangriffe und IT-Ausfälle.
  • Rechtsschutzversicherung
    Minimiert Kostenrisiken bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Eigentümern, Dienstleistern oder Vertragspartnern.
  • Firmen-Vertragsrechtsschutzversicherung
    Deckt rechtliche Konflikte aus dem operativen Geschäftsalltag von Maklern und Hausverwaltungen ab.

Schon gewusst?

Wissenswertes für Hausverwaltungen und Immobilienmakler

Ohne Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Tätigkeit als Hausverwalter nicht zulässig.

Starkregen und Überschwemmungen gehören zu den häufigsten Schadenursachen an Gebäuden.

Auch einfache Fehler oder Unterlassungen können zu hohen Schadenersatzforderungen führen.

Auch kleine Verwaltungen sind zunehmend Ziel digitaler Angriffe.

Was benötigen Sie?

Unsere Versicherungsspezialisten unterstützen Sie kompetent und unkompliziert.