Betriebsschließung

Absgesichert im Schließungsfall

Schon der Verdacht einer Infektion kann genügen, um eine behördlich angeordnete Betriebsschließung durchzusetzen. Besonders für Unternehmen, die mit Lebensmitteln arbeiten, kann eine solche Schließung existenzbedrohend werden: Während die Einnahmen ausfallen, laufen Fixkosten wie Mieten, Gehälter, Steuern und Lieferantenverpflichtungen unvermindert weiter. Die Betriebsschließungsversicherung schützt Ihr Unternehmen zuverlässig vor den finanziellen Folgen einer behördlich angeordneten Schließung.

Leistungen Betriebsschließungsversicherung

Welche Leistungen sind unter anderem versichert?

Folgende Leistungsarten sind im Deckungsumfang enthalten:

  • Entschädigung bei behördlich angeordneter Schließung des Betriebes wegen Seuchengefahr
  • Ersatz entgangener Gewinne und fortlaufender Fixkosten
  • Warenschäden durch angeordnete Vernichtung oder Entseuchung verdächtiger Waren
  • Übernahme von Desinfektionskosten für Räume, Geräte und Waren
  • Kostenübernahme für Löhne und Gehälter von Mitarbeitern mit Arbeitsverbot
  • Abdeckung behördlich angeordneter Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz

Folgende Risiken sind in der Betriebsschließungsversicherung enthalten:

  • Entgangene Umsätze und Gewinne während der Schließungsdauer
  • Fortlaufende Fixkosten, wie Mieten, Gehälter, Zins- und Leasingverpflichtungen
  • Kosten der behördlich angeordneten Sanierung oder Desinfektion
  • Prüf- und Beobachtungskosten, die im Rahmen einer Schließungsanordnung entstehen

Ausschlüsse

Folgende Fälle sind nicht im Versicherungsumfang enthalten:

  • Keine behördliche Schließungsanordnung, sondern freiwillige oder vorsorgliche Maßnahmen
  • Ursachen oder Ereignisse, die bei Vertragsabschluss bereits bekannt oder absehbar waren
  • Reiner Umsatz- oder Nachfragerückgang ohne formelle Betriebsschließung
  • Mittelbare Schäden, etwa durch Lieferanten- oder Kundenausfälle
  • Schäden durch Sachereignisse oder Naturgefahren, die über andere Versicherungen abzusichern sind

Die Versicherungssumme wird anhand des Rohertrags (Jahresumsatz abzüglich Wareneinsatz, geteilt durch 360 Tage) berechnet und durch einen Sicherheitszuschlag ergänzt. So wird sichergestellt, dass die Tagesentschädigung die tatsächlichen Fixkosten und Gewinne zuverlässig abdeckt.

Wichtige Einsatzbereiche

Wo wird eine Betriebs­schließungs­versicherung empfohlen?

Eine Betriebsschließungsversicherung ist besonders wichtig für folgende Betriebe:

  • Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verpacken
  • Lebensmittelhändler, Großhändler und Distributoren
  • Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Bäckereien oder Metzgereien
  • Cateringunternehmen und lebensmittelverarbeitende Betriebe

Zahlungen im Schadensfall

Welche Zahlungen übernimmt der Versicherer?

Folgende Kosten trägt ihre Versicherung im Schadensfall:

  • Fortlaufende Fixkosten wie Miete, Leasing oder Gehälter
  • Entgangener Betriebsgewinn im vereinbarten Zeitraum
  • Kosten für notwendige Hygienemaßnahmen
  • Aufwendungen zur Schadenminderung
  • Zahlungen im Rahmen der vertraglich festgelegten Entschädigungsgrenzen

Was benötigen Sie?

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