Basis-Rente

Solide Grundlage für den Ruhestand

Die Riester-Rente ist eine kapitalgedeckte Rentenversicherung, die am 1. Januar 2002 eingeführt wurde. Sie wurde im Zuge der Rentenreform 2001 geschaffen, um die Versorgungslücke auszugleichen, die durch die Absenkung des Rentenniveaus entstanden ist. Ziel ist es, Ihnen mithilfe staatlicher Förderung eine sichere und rentable Möglichkeit zur zusätzlichen Altersvorsorge zu bieten.

Einsatzbereich

Für wen eignet sich die Basis-Rente?

Die Basis-Rente eignet sich für alle, die langfristig und steuerlich gefördert für das Alter vorsorgen möchten:

  • Selbstständige und Freiberufler, die keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben
  • Gutverdiener, die ihre Steuerlast senken und Altersvorsorge kombinieren wollen
  • Arbeitnehmer, die ihre Vorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rente ausbauen möchten
  • Verheiratete Paare, die durch gemeinsame Veranlagung höhere Höchstbeiträge steuerlich absetzen können

Vorteile

Wie Sie von der Basis-Rente profitieren

Die Basis-Rente bringt einige Vorteile mit sich:

  • Hohe staatliche Förderung durch steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge (ab 2023 zu 100 %)
  • Hoher Höchstbeitrag: 27.565 € für Alleinstehende, 55.130 € für Ehepaare (2024)
  • Flexible Beitragsgestaltung mit laufenden Zahlungen, Einmalbeiträgen oder Sofortrenten
  • Möglichkeit zur freien Fondsanlage mit hohen Renditechancen
  • Pfändungssicher und vor dem Zugriff Dritter geschützt (z. B. im Falle einer Insolvenz)
  • Einbindung von Zusatzversicherungen wie der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung möglich

Die Basis-Rente ist besonders für Selbstständige und Gutverdiener interessant, da sie nicht nur für Sicherheit im Alter sorgt, sondern auch als wirksames Steuerinstrument genutzt werden kann. Die steuerliche Absetzbarkeit ist dabei deutlich höher als bei der Riester-Rente und macht sie zur ersten Wahl für viele, die ihre Versorgungslücke schließen möchten.

Wichtige Besonderheiten

Was sollte bei der Basis-Rente beachtet werden?

Die Basis-Rente zeichnet sich durch klare und verbindliche Rahmenbedingungen aus, die sie zu einer besonders sicheren Form der Altersvorsorge machen. Eine Auszahlung ist frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich, wodurch sie konsequent auf die langfristige Versorgung im Alter ausgelegt ist. Im Gegensatz zu anderen Vorsorgeformen erlaubt die Basis-Rente ausschließlich eine lebenslange Rentenzahlung. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht vorgesehen, was den Fokus auf stabile und planbare Einkünfte im Ruhestand legt.

Darüber hinaus ist die Basis-Rente besonders geschützt: Kündigung und Rückkauf sind ausgeschlossen, ebenso wie Abtretung, Beleihung oder Verpfändung. Dieses Prinzip sorgt dafür, dass das angesparte Vorsorgevermögen wirklich ausschließlich der Altersversorgung dient und nicht zweckentfremdet werden kann – ein klarer Vorteil für alle, die ihre Rente zuverlässig absichern wollen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die nachgelagerte Besteuerung: Während die Beiträge in der Ansparphase steuerlich gefördert sind, werden die späteren Rentenzahlungen nachgelagert versteuert. Ab dem Jahr 2058 gilt dabei die volle Steuerpflicht von 100 %. Das bedeutet, dass die steuerlichen Vorteile heute besonders hoch ausfallen und die Belastung erst im Rentenalter entsteht.

Im Todesfall werden Leistungen ausschließlich an versorgungsberechtigte Hinterbliebene ausgezahlt, wie Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder. Damit bietet die Basis-Rente nicht nur Sicherheit für die eigene Altersvorsorge, sondern schützt auch die engsten Angehörigen.

Was benötigen Sie?

Unsere Versicherungsspezialisten unterstützen Sie kompetent und unkompliziert.