Vermögensschadenhaftpflicht

Gut abgesichert in Ihrem Beruf

Nicht jeder Schaden betrifft Personen oder Sachen – oft geht es um rein finanzielle Verluste, die durch Fehler, Versäumnisse oder falsche Beratung entstehen. Gerade für beratende Berufe, Entscheidungsträger oder Unternehmen mit hohem Verwaltungsaufwand können solche Schäden existenzbedrohend sein. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen dieser besonderen Haftungsrisiken.

Leistungen Vermögensschadenhaftpflicht

Welche Leistungen sind unter anderem versichert?

Folgende Leistungsarten sind im Deckungsumfang enthalten:

  • Übernahme von Schadensersatzforderungen bei reinen Vermögensschäden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)
  • Mitversicherung von Organmitgliedern, Angestellten und Beauftragten
  • Optional: Erweiterung des Schutzes für digitale Risiken (z. B. Beratungsfehler im Onlinegeschäft)

Folgende Risiken sind in der Vermögensschadenhaftpflicht versichert:

  • Falsche Beratung oder Empfehlungen, die zu finanziellen Nachteilen führen
  • Fehlerhafte Vertragsgestaltung oder versäumte Fristen
  • Verwaltungsfehler mit finanziellen Auswirkungen (z. B. Verlust von Fördermitteln)
  • Reine Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden als Ursache

Ausschlüsse

Folgende Fälle sind nicht im Versicherungsumfang enthalten:

  • Vorsätzlich verursachte oder wissentlich in Kauf genommene Pflichtverletzungen
  • Schäden, die bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sind (z. B. Betriebshaftpflicht)
  • Tätigkeiten außerhalb des vereinbarten Tätigkeitsbereichs
  • Vertragsstrafen, Bußgelder oder Strafzahlungen

Während die Betriebshaftpflicht in erster Linie Personen- und Sachschäden absichert, ist die Vermögensschadenhaftpflicht speziell für finanzielle Schäden gedacht, die weder aus Personen- noch Sachschäden resultieren.

Wichtige Einsatzbereiche

Wo wird eine Vermögensschadenhaftpflicht empfohlen?

Eine Produkthaftpflichtversicherung ist besonders wichtig für folgende Betriebe:

  • Produktions- und Fertigungsbetriebe
  • Handelsunternehmen und Importeure
  • Handwerksbetriebe mit Eigenprodukten
  • Hersteller von Zulieferteilen und Komponenten
  • Unternehmen mit Exportgeschäft

Zahlungen im Schadensfall

Welche Zahlungen übernimmt der Versicherer?

Folgende Kosten trägt ihre Versicherung im Schadensfall:

  • Schadenersatz bei reinen Vermögensschäden
  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Kosten für Gutachten und Sachverständige
  • Abwehrkosten bei unberechtigten Ansprüchen

Was benötigen Sie?

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