Direktversicherung
Einfacher Weg zur privaten Vorsorge
Die Direktversicherung ist eine besonders beliebte Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Sie wird als kapitalgedeckte Lebens- oder Rentenversicherung geführt, bei der Ihr Arbeitgeber Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist. Sie selbst sind die versicherte Person und gleichzeitig bezugsberechtigt. Im Versorgungsfall zahlt der Versicherer die Leistung direkt an Sie oder – im Todesfall – an Ihre Hinterbliebenen aus.
Dank staatlicher Förderung profitieren Sie von steuer- und sozialabgabenfreien Beiträgen, die direkt aus Ihrem Bruttogehalt in die Altersvorsorge fließen (Entgeltumwandlung). Auf diese Förderung haben Sie sogar einen gesetzlichen Anspruch nach § 1a BetrAVG.
Einsatzbereich
Für wen eignet sich die Direktversicherung?
Die Direktversicherung ist für viele Arbeitnehmer interessant – insbesondere dann, wenn Sie langfristig steueroptimiert und mit staatlicher Unterstützung vorsorgen möchten.
Nutzer der Förderung sind:
- Arbeitnehmer und Auszubildende in der Privatwirtschaft
- „Beherrschende“ Gesellschafter-Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen
- Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (abhängig von gesetzlichen oder tarifvertraglichen Sonderregelungen)
Nicht nutzbar ist die bAV für:
- Beamte
- Selbstständige
Vorteile
Wie Sie von der Direktversicherung profitieren
Folgende Vorteile bringt die Direktversicherung mit sich:
- Hohe staatliche Förderung durch steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge
- Garantierte Summe aller eingezahlten Beiträge und Zulagen
- Portabilität bei Arbeitgeberwechsel – in der Regel problemlos möglich
- Flexible Beitragsgestaltung passend zu Ihrer Lebenssituation
- Möglichkeit zu freiwilligen Zuzahlungen
- Pfändungs- und Bürgergeldsicherheit in der Ansparphase
- Auszahlung als Kapitalabfindung oder lebenslange Rente
- Rentenleistungen werden nur teilweise auf Grundleistungen angerechnet (Freibetrag aktuell: 100 € + 30 % des übersteigenden Betrags)
Die Direktversicherung ist die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Über 60 % aller bAV-Verträge werden auf diesem Weg abgeschlossen. Sie profitieren nicht nur von der steuerlichen Förderung, sondern auch davon, dass Ihr Vorsorgevertrag bei einem Arbeitgeberwechsel in der Regel problemlos mitgenommen werden kann.
Wichtige Besonderheiten
Was sollte bei der Direktversicherung beachtet werden?
Die Direktversicherung bietet attraktive staatliche Förderungen, ist jedoch auch an klare gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden. Beiträge sind innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei: Im Jahr 2024 können bis zu 7.248 € jährlich (604 € monatlich) steuerlich begünstigt eingezahlt werden, davon sind 3.624 € jährlich (302 € monatlich) sozialversicherungsfrei. Zu beachten ist, dass sich durch die Sozialversicherungsfreiheit die späteren Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder beim Arbeitslosengeld reduzieren können.
Eine Direktversicherung kann nicht beliehen, abgetreten oder verpfändet werden. Die Auszahlung ist frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich. Die im Alter ausgezahlten Leistungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, das bedeutet, dass Rentenzahlungen oder Kapitalauszahlungen in voller Höhe versteuert werden müssen. Zudem besteht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) Beitragspflicht, sofern Sie nicht privat krankenversichert sind.
Im Todesfall erhalten ausschließlich versorgungsberechtigte Hinterbliebene die volle Hinterbliebenenleistung. Gibt es keine Bezugsberechtigten, wird ein Sterbegeld in Höhe von 8.000 € ausgezahlt.
Zahlungen bei Renteneintritt
Welche Zahlungen übernimmt der Versicherer?
Folgende Kosten trägt ihre Versicherung bei Renteneintritt:
- Lebenslange Rentenzahlungen als Betriebsrente
- Optionale Kapitalauszahlung zum Renteneintritt
- Hinterbliebenenleistungen für berechtigte Angehörige
- Auszahlung eines Sterbegeldes von 8.000 €, wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind
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