Pflegevorsorge für Familien

Für den Pflegefall vorsorgen

Für Familien mit Kindern ist die finanzielle Absicherung bei Pflegebedürftigkeit ein besonders sensibles und oftmals unterschätztes Thema. Viele Eltern denken bei Pflege in erster Linie an das hohe Alter, doch tatsächlich können auch Kinder durch schwere Krankheiten oder plötzliche Unfälle von einem Tag auf den anderen pflegebedürftig werden. In solchen Fällen reicht die gesetzliche Pflegeversicherung bei weitem nicht aus, um die enormen Kosten für Betreuung, medizinische Versorgung oder notwendige Umbauten im eigenen Zuhause abzudecken. Oftmals muss ein Elternteil die berufliche Tätigkeit stark einschränken oder sogar ganz aufgeben, um die Pflege des Kindes zu übernehmen – mit gravierenden finanziellen Folgen für die gesamte Familie. Eine private Pflegevorsorge sorgt in dieser schwierigen Situation für Stabilität, indem sie finanzielle Lücken schließt und Eltern die Sicherheit gibt, dass ihr Kind bestmöglich versorgt ist. Sie schafft somit nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch ein wichtiges Gefühl von Sicherheit und Handlungsfähigkeit in einer ohnehin emotional belastenden Lebensphase.

Leistungen Pflegevorsorge

Welche Leistungen sind unter anderem versichert?

Folgende Leistungsarten sind im Deckungsumfang enthalten:

  • Monatliche Rentenzahlung oder Tagegeld bei Pflegebedürftigkeit des Kindes
  • Absicherung unabhängig davon, ob die Pflege stationär oder zu Hause erfolgt
  • Finanzielle Unterstützung für Umbaukosten in Haus oder Wohnung (barrierefrei, behindertengerecht)
  • Entlastungsleistungen für die Eltern, wenn ein Elternteil aufgrund der Pflege seine berufliche Tätigkeit einschränken muss
  • Möglichkeit zur Absicherung auch für Kinder mit Vorerkrankungen, wenn die Eltern rechtzeitig Vorsorge getroffen haben

Folgende Risiken sind in der privaten Vorsorge versichert:

  • Pflegebedürftigkeit durch schwere Krankheiten (z. B. Krebs, Organversagen, neurologische Erkrankungen)
  • Pflegebedürftigkeit infolge von Unfällen mit dauerhaften Einschränkungen
  • Einstufung in einen Pflegegrad nach SGB XI
  • Hoher Pflegeaufwand, der professionelle Unterstützung oder dauerhafte Betreuung erfordert

Ausschlüsse

Folgende Fälle sind nicht im Versicherungsumfang enthalten:

  • Pflegebedürftigkeit durch vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Vor Vertragsabschluss bekannte Erkrankungen ohne vereinbarte Vorsorge
  • Pflegebedürftigkeit infolge von Krieg, Unruhen oder nuklearen Risiken

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt im Durchschnitt nur etwa 50 % der tatsächlichen Pflegekosten ab. Ohne private Pflegevorsorge müssen Familien die Differenz aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen bezahlen.

Wichtige Einsatzbereiche

Wo wird eine Pflegevorsorge für Familien empfohlen?

Die Pflegevorsorge richtet sich speziell an Familien mit Kindern, die ihr Kind bestmöglich vor den finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit absichern möchten. Besonders sinnvoll ist diese Absicherung für Eltern, die nicht nur die Versorgung ihres Kindes sicherstellen, sondern gleichzeitig auch die eigene Existenz vor Gehaltseinbußen und hohen Zusatzkosten schützen wollen. Auch Großeltern, die für ihre Enkel vorsorgen möchten, können diese Absicherung sinnvoll nutzen.

Zahlungen im Schadensfall

Welche Zahlungen übernimmt der Versicherer?

Im Leistungsfall übernimmt die Versicherung folgende Kosten:

  • Monatliche Pflegeleistungen als Rente oder Tagegeld
  • Erstattung von zusätzlichen Pflege- und Betreuungskosten
  • Finanzielle Unterstützung bei Umbauten oder Anschaffung von Hilfsmitteln
  • Entlastungsleistungen, wenn ein Elternteil beruflich zurückstecken muss
  • Flexibler Einsatz der Leistungen je nach individueller Familiensituation

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