Umwelthaft und Umweltschaden

Schutz vor Umweltfolgen

Für viele Unternehmen ist die Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung ein zentraler Bestandteil einer umfassenden betrieblichen Absicherung. Immer dann, wenn im Arbeitsalltag mit Maschinen, technischen Anlagen, Stoffen oder sensiblen Einsatzorten gearbeitet wird, können ungewollt Umweltschäden entstehen. Schon kleine Zwischenfälle – etwa austretende Betriebsstoffe, verunreinigtes Grundwasser oder die Beeinträchtigung geschützter Lebensräume – führen schnell zu erheblichen Kosten.
Seit Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes (USchadG) im Jahr 2007 sind Unternehmen verpflichtet, Umweltschäden nicht nur zu vermeiden, sondern auch vollständig zu beseitigen. Diese Pflicht betrifft Unternehmen aller Branchen, darunter auch Bauunternehmen, die häufig in unmittelbarer Nähe zu Böden, Gewässern oder ökologisch sensiblen Bereichen arbeiten.
Gerade bei Tätigkeiten in komplexen oder umweltrelevanten Einsatzgebieten steigt das Risiko deutlich. Ohne eine spezialisierte Absicherung können die Ausgaben für Sanierung, Wiederherstellung oder Schadenersatz schnell existenzbedrohend werden.

Leistungen Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung

Welche Leistungen sind unter anderem versichert?

Folgende Leistungsarten sind im Deckungsumfang enthalten:

  • Prüfung und Regulierung von Ansprüchen – ob berechtigt oder unberechtigt
  • Übernahme von Sanierungskosten bei Schäden an Boden, Wasser, Luft, Pflanzen oder Tieren
  • Rechtliche Abwehr unberechtigter Forderungen inklusive Anwalts- und Gerichtskosten
  • Deckung von zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter (Umwelthaftpflichtversicherung)
  • Übernahme öffentlich-rechtlicher Sanierungsverpflichtungen (Umweltschadenversicherung)
  • Mitversicherung aller Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen

Folgende Risiken sind in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten:

  • Personenschäden durch Umwelteinwirkung (z. B. gesundheitliche Schäden durch belastetes Grundwasser)
  • Sachschäden an fremdem Eigentum, verursacht durch betriebliche Tätigkeiten oder unbeabsichtigte Schadstoffaustritte
  • Vermögensschäden als Folge von Personen- oder Sachschäden
  • Schädigung geschützter Arten (z. B. Fledermäuse, Amphibien, seltene Pflanzen)
  • Beschädigung geschützter Lebensräume (NATURA 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete)
  • Verunreinigung von Boden und Gewässern, z. B. durch Öl, Treibstoffe oder Chemikalien
  • Emissionen wie Lärm, Vibrationen, Staub oder Rauch, die zu Umweltschäden führen

Ausschlüsse

Folgende Fälle sind nicht im Versicherungsumfang enthalten:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Krieg, Terror oder Kernenergie
  • Schäden, die nicht durch den Betrieb verursacht wurden
  • Bereits vorhandene oder bekannte Kontaminationen
  • Ansprüche innerhalb des eigenen Unternehmens (Innenverhältnis)

Seit 2007 sind Unternehmen per Gesetz verpflichtet, für Umweltschäden aufzukommen – unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit oder unbeabsichtigte Einwirkungen entstanden sind. Besonders Bauunternehmen tragen ein erhöhtes Risiko, da ihre Tätigkeiten direkt in Natur- und Schutzgebieten stattfinden. Mit einer Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung schützen Sie Ihr Unternehmen zuverlässig vor unkalkulierbaren Kosten und sichern Ihre Existenz nachhaltig ab.

Wichtige Einsatzbereiche

Wo wird eine Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung empfohlen?

Eine Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung ist besonders wichtig für folgende Betriebe:

  • Unternehmen jeder Größe, die regelmäßig im Außenbereich oder auf fremden Grundstücken arbeiten – darunter auch Bauunternehmen
  • Betriebe mit erhöhtem Umweltrisiko, etwa Unternehmen aus Abbruch, Rückbau, Tiefbau oder vergleichbaren Tätigkeitsfeldern
  • Dienstleister im Außenbereich, wie Straßen-, Garten- oder Landschaftsbetriebe, die in der Nähe von Böden, Gewässern oder Schutzflächen arbeiten
  • Unternehmen mit Gefahrstoffen, Maschinen oder Abfällen, bei denen unbeabsichtigte Umwelteinwirkungen entstehen können
  • Projektverantwortliche, Auftraggeber und externe Teams, die für Umweltbeeinträchtigungen haftbar gemacht werden können

Zahlungen im Schadensfall

Welche Zahlungen übernimmt der Versicherer?

Folgende Kosten trägt ihre Versicherung im Schadensfall:

  • Erstattung der Sanierungskosten in voller Höhe, soweit gesetzlich vorgeschrieben
  • Übernahme der Kosten für Dekontamination und Entsorgung von belasteten Materialien
  • Kostenerstattung für Umsiedlungsmaßnahmen von Tier- und Pflanzenarten
  • Ausgleichszahlungen für geschädigte Dritte bei Personen- und Sachschäden
  • Zahlung von Ersatzleistungen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme
  • Abdeckung zusätzlicher Nebenkosten wie Untersuchungen, Gutachten oder Notfallmaßnahmen

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