PKV und Beihilfe

Passender Schutz bei Beihilfeanspruch

Die private Krankenversicherung in Kombination mit der Beihilfe ist das bewährte Gesundheitssystem für Beamte und ihre Familien. Beamte haben Anspruch auf eine anteilige Erstattung ihrer Behandlungskosten durch die sogenannte Beihilfe. Der Beihilfesatz ist abhängig von den individuellen Vorschriften des Bundes oder der Länder. Kinderreiche Beamte sowie Pensionäre profitieren von besonders hohen Erstattungssätzen. Auch Ehepartner und Kinder können über den Beamten beihilfeberechtigt sein, sofern sie keine eigene Krankenversicherung haben oder noch kindergeldberechtigt sind.

Da die Beihilfe bereits einen Großteil der Kosten übernimmt, benötigen Beamte in der Regel nur eine Restkostenversicherung. Diese Tarife sind speziell auf die Beihilfe abgestimmt und lassen sich flexibel anpassen, etwa beim Eintritt in den Ruhestand oder bei Änderungen der Familiensituation.

PKV oder GKV

Wichtige Entscheidung für Beamte

Beamte haben die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern. Entscheiden sie sich für diesen Weg, entfällt jedoch der Anspruch auf die klassische Beihilfe. Einige Bundesländer bieten hier ein alternatives Modell an: die pauschale Beihilfe. Dabei beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten der GKV, ähnlich wie ein Arbeitgeberanteil bei Angestellten.

Dieses Modell gibt es derzeit in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Der Zuschuss wird zusammen mit der Besoldung ausgezahlt.

Ein entscheidender Punkt: Die Wahl für die GKV ist endgültig. Wer sich einmal dafür entscheidet, kann später nicht mehr in die beihilfekonforme private Krankenversicherung wechseln.

Beamte mit drei oder mehr Kindern erhalten in vielen Bundesländern einen deutlich höheren Beihilfesatz – häufig bis zu 70 %. Dadurch reduziert sich der Eigenanteil für die Restkostenversicherung erheblich, was zu besonders günstigen Beiträgen in der PKV führt.

Wichtige Besonderheiten

Was sollte bei der Beihilfe beachtet werden?

Die Beihilfe deckt einen großen Teil der medizinischen Kosten, übernimmt aber nicht automatisch alle Aufwendungen. Je nach Bundesland können bestimmte Einschränkungen gelten. Dazu gehören unter anderem:

  • Zuzahlungen bei Zahnersatz
  • Eigenanteile für Brillen und Sehhilfen
  • Einschränkungen bei Schutzimpfungen
  • Selbstbehalte für Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte

Diese Unterschiede ergeben sich aus den jeweiligen Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern. Für Beamte ist es daher entscheidend, die individuellen Regelungen zu kennen und mögliche Versorgungslücken über eine private Krankenversicherung mit Beihilfeergänzungstarifen zu schließen.

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