Die gesetzliche Pflegeversicherung

Ihre Basisabsicherung bei Pflegebedarf

Die steigende Lebenserwartung in Deutschland führt dazu, dass immer mehr Menschen im Alter pflegebedürftig werden. Bereits heute sind über 17 Millionen Deutsche älter als 65 Jahre – Tendenz steigend. Um die finanzielle Belastung durch Pflegekosten abzufedern, wurde 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Grundsätzlich sind alle gesetzlich Krankenversicherten automatisch Mitglied der sozialen Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte sind verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen, deren Leistungen gleichwertig mit denen der sozialen Pflegeversicherung sind.

Relevanz der Pflegezusatzversicherung

Warum ist eine Pflegezusatzversicherung so wichtig?

Die Kosten für stationäre Pflege oder ambulante Pflegedienste steigen stetig. Eigenanteile von mehreren tausend Euro pro Monat sind keine Seltenheit. Ohne private Vorsorge kann dies schnell zur finanziellen Belastung für die gesamte Familie werden. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung stellen Sie sicher, dass Ihnen auch im Alter oder bei unerwarteter Pflegebedürftigkeit die bestmögliche Versorgung offensteht.

Leistungen Pflegeversicherung

Welche Leistungen sind unter anderem versichert?

Seit dem 01.01.2017 berücksichtigt die Einstufung in einen Pflegegrad sowohl körperliche als auch geistige und psychische Einschränkungen. Grundlage ist eine Begutachtung in sechs Modulen, bei der der Grad der Selbstständigkeit bewertet wird. Aus den gewichteten Punkten ergibt sich ein Gesamtwert von 0 bis 100, der einem der fünf Pflegegrade zugeordnet wird. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens 12,5 Punkte erreicht werden.

Häusliche Pflege

Folgende Ansprüche gelten bei häuslicher Pflege:

  • Anspruch auf Pflegegeld bei Betreuung durch Angehörige
  • Ambulante Pflegesachleistungen durch Pflegedienste, auch kombinierbar mit Pflegegeld
  • Entlastungsbetrag von bis zu 125 € monatlich für Pflegegrad 1–5

Stationäre Pflege

Für Pflegegrade 2–5 gilt ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil. Seit dem 01.01.2022 gibt es zusätzlich Leistungszuschläge, abhängig von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim:

  • bis 12 Monate: 15 %
  • mehr als 12 Monate: 30 %
  • mehr als 24 Monate: 50 %
  • mehr als 36 Monate: 75 %

Übergangspflege

Nicht immer liegt bereits eine anerkannte Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad vor, wenn Menschen kurzfristig auf Hilfe angewiesen sind. Typische Beispiele sind Operationen, akute Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte, nach denen Patientinnen und Patienten noch nicht vollständig genesen sind und für eine Übergangszeit Unterstützung benötigen.

Für genau solche Fälle wurde im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes die Übergangspflege eingeführt. Sie greift, wenn weder häusliche Pflege organisiert noch eine stationäre Reha-Maßnahme direkt möglich ist. Anspruch besteht für bis zu acht Wochen nach einem Krankenhausaufenthalt. In dieser Zeit übernimmt die Krankenversicherung Leistungen wie:

  • Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld oder in einer Pflegeeinrichtung
  • Unterstützung bei der Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
  • Organisation und Sicherstellung der medizinischen Versorgung
  • Hilfen im Haushalt, sofern diese zur Genesung notwendig sind

Die Übergangspflege schließt somit eine wichtige Versorgungslücke zwischen Krankenhaus und dauerhafter Pflege. Sie ermöglicht Betroffenen eine bessere Genesung und entlastet gleichzeitig Angehörige.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkasko-Versicherung: Sie übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten. Hohe Eigenanteile müssen privat finanziert werden. Ohne ergänzende Vorsorge – etwa durch eine private Pflegezusatzversicherung – können diese Kosten schnell zur Belastung für Pflegebedürftige und deren Angehörige werden.

Vorteile

Wie Sie von der gesetzlichen Pflegeversicherung profitieren

Diese Vorteile bietet Ihnen die gesetzliche Pflegeversicherung konkret:

  • Grundsicherung im Pflegefall für alle Pflichtversicherten
  • Einheitliche Regelungen für gesetzlich und privat Versicherte
  • Zusätzliche finanzielle Entlastung durch Leistungszuschläge bei längerer Pflegebedürftigkeit
  • Möglichkeit der häuslichen, ambulanten und stationären Pflegeleistungen

Was benötigen Sie?

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