Privathaftpflicht
Ihr Schutz vor Haftungsrisiken
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Denn schon ein kleiner Moment der Unachtsamkeit kann enorme finanzielle Folgen haben. Nach § 823 BGB gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, das Eigentum oder andere Rechte eines Dritten verletzt, ist zum Schadenersatz verpflichtet. Gerade bei Personenschäden können Schadenersatzforderungen schnell in die Millionenhöhe gehen. Eine leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor diesen Risiken.
Leistungen Privathaftpflichtversicherung
Welche Leistungen sind unter anderem versichert?
Folgende Leistungsarten sind im Deckungsumfang enthalten:
- Personenschäden:
Zahlung von Schmerzensgeld oder Rentenleistungen, wenn eine andere Person geschädigt wird. - Sachschäden:
Ersatz oder Reparatur bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust fremder Sachen. - Vermögensschäden:
Abdeckung finanzieller Schäden, die im Zusammenhang mit Personen- oder Sachschäden entstehen.
Folgende Risiken sind in der Privathaftpflichtversicherung versichert:
- Schäden durch Unachtsamkeit im Straßenverkehr (als Fußgänger oder Radfahrer, nicht als Autofahrer)
- Beschädigung fremden Eigentums, z. B. bei Freunden, Nachbarn oder im Hotel
- Schlüsselverlust für Mietwohnungen, Büros oder Wohnanlagen
- Gefälligkeitshandlungen, wie Umzüge oder Nachbarschaftshilfe
- Schäden durch ehrenamtliche Tätigkeiten oder Vereinsarbeit
- Schäden durch deliktunfähige Kinder oder demenzkranke Angehörige
- Mietsachschäden in der Wohnung, im Ferienhaus oder Hotelzimmer
- Schäden durch Modellflugzeuge oder Drohnen (abhängig vom Tarif)
Ausschlüsse
Folgende Fälle sind nicht im Versicherungsumfang enthalten:
- Vorsatz:
Absichtlich herbeigeführte Schäden - Eigenschäden:
Schäden am eigenen Eigentum oder zwischen mitversicherten Personen - Berufliche Tätigkeiten:
Hierfür ist eine Betriebshaftpflicht notwendig - Kfz-Schäden:
Über eine separate Kfz-Haftpflicht abgedeckt - Vertragliche Sonderhaftungen:
Über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehende Verpflichtungen - Gefährliche oder illegale Aktivitäten:
z. B. illegale Rennen - Tierhaltung von Hunden und Pferden:
Nur mit spezieller Tierhalterhaftpflicht versicherbar
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