Besondere Tarife

Leistungen, die zu Ihnen passen

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet nicht nur leistungsstarke Wahltarife, sondern auch besondere Sozialtarife, die Versicherten in speziellen Lebenssituationen zur Verfügung stehen. Dazu gehören der Standardtarif, der Basistarif und der Notlagentarif. Diese Tarife dienen vor allem dazu, im Alter, bei finanziellen Engpässen oder bei Zahlungsrückständen eine Grundversorgung sicherzustellen.

Standardtarif

Der Standardtarif in der PKV

Der Standardtarif ist ein spezieller Sozialtarif der privaten Krankenversicherung (PKV), der in seiner Ausgestaltung eng an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angelehnt ist. Ziel dieses Tarifs ist es, langjährigen PKV-Versicherten im Alter oder bei sinkendem Einkommen eine bezahlbare Absicherung zu ermöglichen, ohne dass sie den Versicherungsschutz verlieren.

Leistungsmäßig erhalten Versicherte im Standardtarif nahezu dieselben medizinischen Grundleistungen wie in der GKV. Dazu gehören ambulante Behandlungen beim Haus- oder Facharzt, Krankenhausaufenthalte im Mehrbettzimmer sowie Zahnersatz in einem Umfang, der mit der GKV vergleichbar ist. Damit stellt der Tarif eine solide Grundversorgung sicher, auch wenn individuelle Komfortleistungen oder Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung nicht enthalten sind.

Ein zentrales Merkmal des Standardtarifs ist die Beitragsbegrenzung: Die monatlichen Beiträge dürfen den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten. Für das Jahr 2024 bedeutet dies, dass der maximale Beitrag im Standardtarif bei 843,53 € pro Monat (ohne Pflegeversicherungsbeitrag) liegt. In vielen Fällen fällt der tatsächliche Beitrag sogar deutlich niedriger aus, da er sich zusätzlich an Faktoren wie Alter, Geschlecht und bisherigen Versicherungszeiten orientiert.

Besonders interessant ist der Standardtarif für ältere Versicherte oder Personen mit geringerem Einkommen, da er die Möglichkeit bietet, die monatliche Beitragslast erheblich zu reduzieren. Damit stellt er eine beitragsstabile Alternative dar, ohne auf den umfassenden Grundschutz einer Krankenversicherung verzichten zu müssen.

Die besonderen Tarife der privaten Krankenversicherung – Standardtarif, Basistarif und Notlagentarif – stellen sicher, dass Versicherte auch in finanziell schwierigen Situationen oder im Alter eine Grundversorgung erhalten. Sie sind damit ein wichtiges Auffangnetz, um die Mitgliedschaft in der PKV dauerhaft zu sichern und trotzdem die Kosten im Rahmen zu halten.

Basistarif

Der Basistarif in der PKV

Der Basistarif ist ein weiterer Sozialtarif innerhalb der privaten Krankenversicherung und wurde 2009 eingeführt, um eine Grundabsicherung sicherzustellen, die sich stark an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) orientiert. Das bedeutet, dass Versicherte im Basistarif in etwa denselben Leistungsumfang erhalten wie Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse – beispielsweise bei ambulanten und stationären Behandlungen oder beim Zahnersatz, jedoch immer im Rahmen der GKV-typischen Begrenzungen.

Besonders wichtig ist die Beitragsgestaltung: Der Beitrag im Basistarif ist gesetzlich gedeckelt und darf den Höchstbeitrag der GKV einschließlich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags nicht überschreiten. Für das Jahr 2024 liegt dieser bei 843,53 € pro Monat. Damit wird verhindert, dass die Beiträge für Versicherte im Basistarif unkontrolliert steigen und eine finanzielle Überlastung entsteht.

Ein zusätzlicher Vorteil für sozial schwächere Versicherte: Wer als hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts gilt, zahlt im Basistarif nur die Hälfte des Höchstbeitrages. Kann selbst dieser reduzierte Beitrag nicht geleistet werden, übernimmt der zuständige Sozialhilfeträger die Kosten vollständig. Auf diese Weise stellt der Basistarif sicher, dass jeder Versicherte – unabhängig von seiner finanziellen Situation – eine medizinische Grundversorgung erhält.

Für wen der Basistarif in Frage kommt, ist ebenfalls geregelt: Versicherte, die nach dem 31.12.2008 einen Vertrag mit der PKV abgeschlossen haben, können jederzeit in den Basistarif wechseln. Wer bereits vor diesem Stichtag versichert war, darf nur unter bestimmten Voraussetzungen wechseln, etwa nach Vollendung des 55. Lebensjahres, beim Bezug einer Rente oder Pension oder bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit.

Damit bietet der Basistarif insbesondere älteren oder finanziell belasteten Versicherten eine Möglichkeit, den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Kosten zu reduzieren. Er stellt somit ein wichtiges Sicherheitsnetz innerhalb der privaten Krankenversicherung dar.

Notlagentarif

Der Notlagentarif in der PKV

Der Notlagentarif wurde im Jahr 2013 als verpflichtender Sozialtarif eingeführt und greift automatisch, wenn Versicherte ihre Beiträge über einen längeren Zeitraum nicht mehr zahlen können. Er ist also kein freiwillig wählbarer Tarif, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Absicherung, die sicherstellt, dass zumindest die medizinische Grundversorgung aufrechterhalten bleibt.

Sobald ein Versicherter in Rückstand gerät, beginnt ein genau geregeltes Mahnverfahren: Nach zwei Monaten Beitragsrückstand erhalten Betroffene die erste Mahnung, nach weiteren zwei Monaten folgt die zweite Mahnung. Besteht danach immer noch ein offener Betrag von mindestens einem Monatsbeitrag, wird der Vertrag vom Versicherer ruhend gestellt und automatisch in den Notlagentarif überführt.

Der Versicherungsschutz im Notlagentarif ist stark eingeschränkt und umfasst nur die dringendsten Leistungen. Versichert sind ausschließlich akute Erkrankungen, Schmerzzustände, sowie medizinische Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft. Für alle anderen Behandlungen – etwa Vorsorgeuntersuchungen, Zahnersatz oder planbare Operationen – besteht während der Laufzeit des Notlagentarifs kein Anspruch.

Wichtig ist: Die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung bleibt bestehen. Erst wenn alle ausstehenden Beiträge inklusive Säumniszuschlägen vollständig bezahlt wurden, erfolgt die Reaktivierung des ursprünglichen Vertrags mit dem vereinbarten Leistungsumfang.

Damit soll der Notlagentarif einerseits verhindern, dass Menschen ohne jeden Versicherungsschutz bleiben, andererseits übt er Druck auf Versicherte aus, ihre Rückstände schnellstmöglich auszugleichen. Für Betroffene bedeutet er zwar eine Absicherung im absoluten Notfall, langfristig ist er aber keine Lösung – vielmehr ist er ein Instrument, um Zahlungsrückstände zu regulieren und wieder in den vollen Versicherungsschutz zurückzukehren.

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