Heirat

Absicherung bei Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft

Mit der Heirat oder der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verändern sich rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen grundlegend. Bestehender Versicherungsschutz sollte überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um Verantwortung füreinander zu übernehmen und gemeinsame Verpflichtungen verlässlich abzusichern.

Ansprüche und Pflichten

Warum sich durch Heirat oder Lebenspartnerschaft etwas ändert

Mit dem rechtlichen Zusammenschluss entstehen gegenseitige Ansprüche und Pflichten. Einkommen, Vermögen und laufende Kosten werden häufig gemeinsam betrachtet. Auch sozialversicherungsrechtliche Regelungen können sich ändern. Dies gilt gleichermaßen für verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehen sowie eingetragene Lebenspartnerschaften.

Versicherungsarten

Wichtige Versicherungsarten bei Eheschließung

Je nach persönlicher Situation sollten folgende Versicherungsbereiche geprüft werden:

  • Privathaftpflicht
    Eine Privathaftpflicht ist eine grundlegende Absicherung. Nach der Heirat sollten bestehende Verträge geprüft und gegebenenfalls zusammengeführt werden.
  • Rechtsschutz
    Eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung kann helfen, finanzielle Risiken bei rechtlichen Auseinandersetzungen abzufedern.
  • Krankenversicherung
    Je nach Versicherungsform können sich durch die Heirat neue Möglichkeiten oder Anpassungsbedarfe ergeben.
  • Berufsunfähigkeit
    Fällt ein Einkommen weg, betrifft dies meist beide Partner. Eine ausreichende Absicherung der Arbeitskraft ist daher besonders wichtig.
  • Unfallversicherung
    Unfälle können langfristige finanzielle Folgen haben. Bestehender Versicherungsschutz sollte überprüft werden.
  • Risikolebensversicherung
    Die gesetzliche Absicherung reicht häufig nicht aus. Eine private Vorsorge kann finanzielle Sicherheit für hinterbliebene Partner schaffen.
  • Altersvorsorge
    Auch in einer Partnerschaft bleibt eine eigenständige Altersvorsorge für beide wichtig.

Eine individuelle Beratung hilft dabei, bestehenden Versicherungsschutz sinnvoll zu ordnen und an die gemeinsame Lebenssituation anzupassen.

Schon gewusst?

Wichtige Hinweise zur Heirat

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind sozial- und steuerrechtlich weitgehend gleichgestellt.

Viele Versicherungen können nach der Heirat angepasst werden, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Doppelversicherungen sind rechtlich nicht zulässig und sollten verhindert werden.

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