Riester-Rente

Gefördert in die Zukunft

Die Riester-Rente ist eine kapitalgedeckte Rentenversicherung, die am 1. Januar 2002 eingeführt wurde. Sie wurde im Zuge der Rentenreform 2001 geschaffen, um die Versorgungslücke auszugleichen, die durch die Absenkung des Rentenniveaus entstanden ist. Ziel ist es, Ihnen mithilfe staatlicher Förderung eine sichere und rentable Möglichkeit zur zusätzlichen Altersvorsorge zu bieten.

Einsatzbereich

Für wen eignet sich die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist für viele Bevölkerungsgruppen zugänglich, unter anderem:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende
  • rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Beamte, Richter, Zeit- und Berufssoldaten
  • geringfügig Beschäftigte, wenn nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit
  • Empfänger von Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld), erwerbsunfähige oder dienstunfähige Personen
  • Kindererziehende in den ersten 36 Monaten nach Geburt
  • Ehepartner von Förderberechtigten (unter bestimmten Voraussetzungen)

Damit eignet sich die Riester-Rente für nahezu alle, die sich eine zusätzliche Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen möchten.

Vorteile

Wie Sie von der Riester-Rente profitieren

Durch die Kombination von staatlicher Förderung und Sicherheit bringt die Riester-Rente einige Vorteile mit sich:

  • Hohe staatliche Zulagen:
    175 € Grundzulage pro Jahr
    185 € Kinderzulage pro Kind (für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 €)
  • Einmalige 200 € Zulage für Förderberechtigte unter 25 Jahren
  • Attraktive Steuerersparnisse durch Sonderausgabenabzug (bis max. 2.100 € jährlich inkl. Zulagen)
  • Einzahlungen plus staatliche Zulagen sind garantiert
  • Pfändungssicherheit in der Ansparphase und Schutz vor Anrechnung auf Bürgergeld
  • Keine Beitragspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
  • Zusatzfreibeträge in der Grundsicherung:
    Monatlich 100 € sind anrechnungsfrei, darüber hinaus 30 % bis zu einer Obergrenze (2018: 208 €)

Viele Riester-Sparer verschenken jedes Jahr Förderungen, weil sie ihre Zulagen nicht beantragen oder Änderungen im Lebenslauf (z. B. Geburt eines Kindes) nicht melden. Mit einem Dauerzulagenantrag sichern Sie sich automatisch alle staatlichen Förderungen – ganz ohne zusätzlichen Aufwand.

Wichtige Besonderheiten

Was sollte bei der Riester-Rente beachtet werden?

Die Riester-Rente bietet klare Rahmenbedingungen, die Sie für Ihre private Altersvorsorge kennen sollten. Der jährliche Höchstbeitrag liegt bei 2.100 €, bestehend aus Eigenbeiträgen und staatlichen Zulagen. Um die volle Förderung zu erhalten, ist ein Mindesteigenbeitrag von 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens erforderlich, wobei bereits gewährte Zulagen angerechnet werden.

Die Auszahlung der Riester-Rente ist frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich. Versicherte haben dabei die Wahl zwischen einer lebenslangen monatlichen Rentenzahlung oder einer einmaligen Kapitalauszahlung von bis zu 30 % des Vertragsguthabens.

Wichtig zu beachten: Zulagen müssen aktiv beantragt und Änderungen wie die Geburt eines Kindes oder geänderte Einkommensverhältnisse rechtzeitig gemeldet werden, damit die Förderung nicht verloren geht. Kommt es zu einer förderschädlichen Verwendung, beispielsweise durch eine vorzeitige Kündigung des Vertrags, müssen sämtliche Zulagen und steuerlichen Vorteile zurückgezahlt werden.

Eine Abtretung oder Verpfändung des Vertragsguthabens ist ausgeschlossen, was zusätzliche Sicherheit bietet. Die Auszahlungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, wodurch die Beiträge während der Ansparphase steuerlich begünstigt sind und erst im Rentenalter eine Versteuerung erfolgt.

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