Immobilienmakler und Hausverwaltung

Risiken im Betriebsalltag klar absichern

Immobilienmakler und Hausverwaltungen tragen eine besondere Verantwortung. Sie verwalten fremdes Eigentum, bewegen hohe Geldbeträge und treffen Entscheidungen mit unmittelbaren finanziellen und rechtlichen Auswirkungen für Eigentümer, Mieter und Auftraggeber. Bereits kleinere Fehler oder Versäumnisse können zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen.

Ein durchdachtes Versicherungskonzept ist daher kein Zusatz, sondern fester Bestandteil einer professionellen und zukunftssicheren Unternehmensstruktur.

Verantwortung, Pflichten und Risiken

Was ist zu beachten?

Umfassende Verantwortung

Hohe Haftung bei komplexen Aufgaben

Hausverwalter und Immobilienmakler übernehmen zahlreiche Aufgaben, die weit über organisatorische Tätigkeiten hinausgehen. Sie schließen Verträge, verwalten Rücklagen, organisieren Instandhaltungen, überwachen Dienstleister und setzen Beschlüsse um. Dabei haften sie nicht nur für eigenes Fehlverhalten, sondern auch für Unterlassungen oder fehlerhafte Entscheidungen.

Besonders kritisch ist, dass viele Haftungsrisiken erst zeitverzögert sichtbar werden und sich dann finanziell stark auswirken.

Gesetzliche und vertragliche Pflichten

Klare Vorgaben mit Konsequenzen

Die Tätigkeit von Hausverwaltern und Immobilienmaklern ist rechtlich klar geregelt. Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch gelten unter anderem das Wohnungseigentumsgesetz sowie gewerberechtliche Vorgaben. Verwalter sind verpflichtet, fremde Vermögenswerte sorgfältig zu verwalten, Eigentümerinteressen zu wahren und gesetzliche Fristen einzuhalten.

Fehler in der Umsetzung können zu persönlichen Haftungsansprüchen führen, selbst wenn kein Vorsatz vorliegt.

Fehler im Alltag mit großen Auswirkungen

Typische Haftungsrisiken

Haftungsfälle entstehen häufig aus alltäglichen Situationen. Dazu zählen fehlerhafte oder verspätete Abrechnungen, falsch umgesetzte Eigentümerbeschlüsse, nicht abgeschlossene oder falsch abgeschlossene Versicherungen, unzureichende Überwachung von Dienstleistern oder Fristversäumnisse.

Besonders problematisch sind sogenannte reine Vermögensschäden, bei denen kein Personen- oder Sachschaden vorausgeht, die aber dennoch hohe finanzielle Forderungen nach sich ziehen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Absicherung bei Schäden durch Immobilien

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Eigentümer und Verwalter zuverlässig vor existenzbedrohenden Haftungsrisiken rund um Immobilien:

  • Gesetzlich geforderter Haftpflichtschutz für Haus- und Grundbesitzer gemäß § 836 BGB
  • Absicherung bei Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung von Immobilien
  • Schutz bei Schäden durch Einsturz, Ablösung oder Herabfallen von Gebäudeteilen
  • Haftungsübernahme auch ohne nachweisbares Verschulden des Eigentümers
  • Prüfung der Haftungsfrage inklusive Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • Übernahme berechtigter Schadenersatzforderungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme
  • Entlastung bei Beweislast, wenn ordnungsgemäße Verkehrssicherungspflichten eingehalten wurden
  • Bündelpolicen möglich für mehrere Gebäude oder Eigentumswohnanlagen
  • Einheitliche Absicherung für Wohn- und Gewerbeimmobilien innerhalb eines Bestands
  • Zentrale Risikominimierung für Eigentümer, Hausverwaltungen und Immobilienvermittler

Diese Absicherung ist ein zentraler Baustein zur professionellen Risikoabsicherung von Immobilienbeständen und zur rechtlichen Entlastung aller Beteiligten.

Wohngebäudeversicherung

Schutz des Gemeinschaftseigentums

Für Hausverwaltungen und Immobilienmakler ist die Wohngebäudeversicherung ein zentraler Baustein zur professionellen Absicherung und zum nachhaltigen Werterhalt betreuter Immobilien:

  • Absicherung von Wohngebäuden gegen witterungsbedingte, technische und naturbedingte Schäden
  • Gesetzlich vorgeschriebene Feuerversicherung zum Neuwert für Gebäude
  • Schutz bei Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Absicherung von Leitungswasserschäden, inklusive Rohrbruch und Frostschäden
  • Versicherungsschutz bei Sturm- und Hagelschäden
  • Optionaler Einschluss von Elementarschäden zur umfassenden Risikoabsicherung
  • Schutz bei Überschwemmung, Starkregen und Überflutung
  • Absicherung gegen Naturgefahren wie Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Vulkanausbruch
  • Erstattung des Neuwerts bei zerstörten Gebäudeteilen
  • Übernahme notwendiger Reparaturkosten bei Teilschäden

Die Wohngebäudeversicherung bündelt alle relevanten Gebäuderisiken in einer Police und sichert den Werterhalt von Immobilien nachhaltig.

Immobilienmakler und Hausverwaltungen tragen täglich eine hohe rechtliche und finanzielle Verantwortung. Ein passgenauer Versicherungsschutz schützt nicht nur vor existenzbedrohenden Haftungsrisiken, sondern stärkt auch das Vertrauen von Eigentümern, Mietern und Geschäftspartnern. Wer Risiken frühzeitig absichert, schafft Stabilität, Professionalität und langfristige Sicherheit für den gesamten Geschäftsbetrieb.

Vermögensschaden­haftpflichtversicherung

Gesetzlich vorgesehener Schutz

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Hausverwalter gesetzlich verpflichtend und unverzichtbar:

  • Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für Hausverwalter seit August 2018
  • Voraussetzung zur rechtmäßigen Ausübung der Tätigkeit als Immobilienverwalter
  • Schutz vor finanziellen Ansprüchen durch Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Absicherung bei reinen Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden
  • Versicherungsschutz bei fehlerhaften Nebenkostenabrechnungen
  • Absicherung bei übersehenen Schäden im Rahmen von Objektübergaben
  • Übernahme von Entschädigungsleistungen gegenüber der WEG bei berechtigten Ansprüchen
  • Prüfung der Haftungsfrage und Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Absicherung von Organisations-, Beratungs- und Verwaltungsfehlern
  • Häufig integrierter Bestandteil moderner Hausverwalter-Versicherungskonzepte

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Verwalter und Eigentümer gleichermaßen und sichert die wirtschaftliche Existenz bei Haftungsfällen zuverlässig ab.

Sonstige Absicherungs­möglichkeiten

Wichtige Versicherungsarten

Je nach Situation des Betriebes sollten außerdem folgende Versicherungsbereiche geprüft werden:

  • Glasversicherung
    Schützt Immobilienbestände vor Kosten durch Glasbruch an Fenstern, Fassaden und Gemeinschaftsflächen.
  • Ganzheitliche Absicherungskonzepte
    Ermöglichen Maklern und Hausverwaltungen eine abgestimmte Absicherung aller relevanten Haftungs- und Sachrisiken.
  • D&O-Versicherung
    Sichert Entscheidungsträger in Verwaltungen vor persönlicher Haftung aus Management- und Organisationsfehlern.
  • Cyberversicherung
    Schützt Verwaltungsdaten und Systeme vor finanziellen Schäden durch Cyberangriffe und IT-Ausfälle.
  • Rechtsschutzversicherung
    Minimiert Kostenrisiken bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Eigentümern, Dienstleistern oder Vertragspartnern.
  • Firmen-Vertragsrechtsschutzversicherung
    Deckt rechtliche Konflikte aus dem operativen Geschäftsalltag von Maklern und Hausverwaltungen ab.

Schon gewusst?

Wissenswertes für Hausverwaltungen und Immobilienmakler

Ohne Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Tätigkeit als Hausverwalter nicht zulässig.

Starkregen und Überschwemmungen gehören zu den häufigsten Schadenursachen an Gebäuden.

Auch einfache Fehler oder Unterlassungen können zu hohen Schadenersatzforderungen führen.

Auch kleine Verwaltungen sind zunehmend Ziel digitaler Angriffe.

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