Was, wenn Ihnen etwas zustößt?
Schutz für Mitglieder und Helfer
Vereine leben vom ehrenamtlichen Engagement ihrer Mitglieder. Ob als Trainer einer Jugendmannschaft, als Organisator von Veranstaltungen oder im Vorstand – Ehrenamtliche investieren Zeit, Wissen und Leidenschaft in die Vereinsarbeit. Doch was passiert, wenn ein Mitglied während seiner Tätigkeit für den Verein einen Unfall erleidet? Hier trägt der Verein eine besondere Verantwortung, denn nur mit einem umfassenden Versicherungsschutz können die Mitglieder dauerhaft geschützt und das Ehrenamt nachhaltig gefördert werden.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die Basis, aber nicht ausreichend
Der Gesetzgeber stellt Ehrenamtliche grundsätzlich unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zuständig sind je nach Tätigkeit verschiedene Träger, zum Beispiel die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) im Bereich der Sportvereine. Versichert sind dabei:
- Behandlungskosten nach einem Unfall im Ehrenamt
- Kosten für häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe
- Rehabilitationsmaßnahmen
Doch die Grenzen dieser Absicherung werden schnell sichtbar: Eine Rentenleistung wird in der Regel erst bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % gezahlt. Auch Kosten für den behindertengerechten Umbau einer Wohnung oder eines Fahrzeugs sind nicht enthalten.
Mit einer Gruppenunfallversicherung können Vereine die gesetzliche Unfallversicherung gezielt ergänzen und ihren Mitgliedern bei Unfällen während der Vereinstätigkeit einen umfassenderen Schutz bieten.
Gruppenunfallversicherung
Aktiver Schutz durch den Verein
Eine Gruppenunfallversicherung ermöglicht es Vereinen, die Absicherungslücken ihrer Mitglieder zu schließen. Der Verein übernimmt hier die Rolle des Fürsorgers und signalisiert Wertschätzung für das Engagement. Vorteile sind:
- Maßgeschneiderter Schutz für alle Mitglieder:
Individuelle Absicherungshöhen können so gewählt werden, dass im Ernstfall eine spürbare finanzielle Unterstützung gewährleistet ist. - Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung:
Auch Kosten, die über die Basisleistungen hinausgehen, können abgedeckt werden. - Stärkung der Vereinsattraktivität:
Ein Verein, der seinen Mitgliedern zusätzlichen Versicherungsschutz bietet, zeigt Verantwortung und hebt sich positiv von anderen Organisationen ab.
Besonders wichtig ist, dass die Versicherungssummen so kalkuliert werden, dass sie den Mitgliedern auch bei mittelschweren Invaliditäten helfen, den Alltag finanziell abzusichern.
Einzelunfallversicherung
Zusätzliche Sicherheit für Ihre Mitglieder
Auch wenn der Verein über eine Gruppenunfallversicherung verfügt, sollten Mitglieder die Möglichkeit haben, ihre persönliche Absicherung durch eine private Einzelunfallversicherung zu ergänzen. Diese bietet den Vorteil einer 24-Stunden-Deckung und schützt nicht nur bei der Vereinsarbeit, sondern auch im privaten Alltag. Vereine können ihre Mitglieder aktiv auf diese Möglichkeit hinweisen und so dazu beitragen, dass jeder ein individuelles Sicherheitsnetz aufbaut. Für Vereine bedeutet die Absicherung ihrer Ehrenamtlichen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch eine klare Stärkung des Vertrauens. Mitglieder, die wissen, dass sie bei einem Unfall während ihrer Vereinsarbeit geschützt sind, bringen mehr Motivation und Sicherheit in ihr Engagement ein.
Was benötigen Sie?
Unsere Versicherungsspezialisten unterstützen Sie kompetent und unkompliziert.