Betriebsschließung
Absgesichert im Schließungsfall
Schon der Verdacht einer Infektion kann genügen, um eine behördlich angeordnete Betriebsschließung durchzusetzen. Besonders für Unternehmen, die mit Lebensmitteln arbeiten, kann eine solche Schließung existenzbedrohend werden: Während die Einnahmen ausfallen, laufen Fixkosten wie Mieten, Gehälter, Steuern und Lieferantenverpflichtungen unvermindert weiter. Die Betriebsschließungsversicherung schützt Ihr Unternehmen zuverlässig vor den finanziellen Folgen einer behördlich angeordneten Schließung.
Leistungen Betriebsschließungsversicherung
Welche Leistungen sind unter anderem versichert?
Folgende Leistungsarten sind im Deckungsumfang enthalten:
- Entschädigung bei behördlich angeordneter Schließung des Betriebes wegen Seuchengefahr
- Ersatz entgangener Gewinne und fortlaufender Fixkosten
- Warenschäden durch angeordnete Vernichtung oder Entseuchung verdächtiger Waren
- Übernahme von Desinfektionskosten für Räume, Geräte und Waren
- Kostenübernahme für Löhne und Gehälter von Mitarbeitern mit Arbeitsverbot
- Abdeckung behördlich angeordneter Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz
Folgende Risiken sind in der Betriebsschließungsversicherung versichert:
- Betriebsschließungen aufgrund seuchenrechtlicher Anordnungen
- Entschädigung bei Produktions- oder Verkaufsstopp durch Infektionsverdacht
- Schäden durch behördlich angeordnete Desinfektionsmaßnahmen
- Kosten im Zusammenhang mit dem Wiederanlauf des Betriebes nach Schließung
Ausschlüsse
Folgende Fälle sind nicht im Versicherungsumfang enthalten:
- Schäden durch Naturereignisse, Grundwasser oder Betriebswasser
- Schäden an Schlachttieren, die bei der Fleischbeschau für untauglich erklärt werden
- Schäden an Waren, die bereits bei Lieferung infiziert waren
- Schäden, die bereits durch staatliche Entschädigungsleistungen ausgeglichen werden
Die Versicherungssumme wird anhand des Rohertrags (Jahresumsatz abzüglich Wareneinsatz, geteilt durch 360 Tage) berechnet und durch einen Sicherheitszuschlag ergänzt. So wird sichergestellt, dass die Tagesentschädigung die tatsächlichen Fixkosten und Gewinne zuverlässig abdeckt.
Wichtige Einsatzbereiche
Wo wird eine Betriebsschließungsversicherung empfohlen?
Eine Betriebsschließungsversicherung ist besonders wichtig für folgende Betriebe:
- Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verpacken
- Lebensmittelhändler, Großhändler und Distributoren
- Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Bäckereien oder Metzgereien
- Cateringunternehmen und lebensmittelverarbeitende Betriebe
Zahlungen im Schadensfall
Welche Zahlungen übernimmt der Versicherer?
Folgende Kosten trägt ihre Versicherung im Schadensfall:
- Auszahlung einer dokumentierten Tagesentschädigung für den Zeitraum der Schließung (üblich 30 oder 60 Tage)
- Übernahme von Wiedereröffnungskosten nach Beendigung der Schließung
- Erstattung der Kosten für Warenvernichtung oder Desinfektion
- Fortzahlung von Gehältern für Mitarbeiter mit behördlichem Beschäftigungsverbot
Was benötigen Sie?
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