Vereinsunfallversicherung

Absicherung für Ihre Mitglieder

Die Vereinsunfallversicherung schützt Mitglieder, Helfer und Ehrenamtliche eines Vereins vor den finanziellen Folgen eines Unfalls während der Vereinstätigkeit. Da die gesetzliche Unfallversicherung nur eine eingeschränkte Basisabsicherung bietet, sorgt die Vereinsunfallversicherung für umfassenden Schutz – sowohl bei leichten als auch bei schweren Invaliditätsfolgen. So können Vereine ihre Mitglieder für ihr Engagement absichern und gleichzeitig ihre Wertschätzung ausdrücken.

Leistungen Vereinsunfallversicherung

Welche Leistungen sind unter anderem versichert?

Folgende Leistungsarten sind im Deckungsumfang enthalten:

  • Kapitalleistungen bei Invalidität – je nach Invaliditätsgrad gemäß Gliedertaxe
  • Todesfallleistungen für die Hinterbliebenen
  • Übergangsleistungen bei längerer Arbeitsunfähigkeit
  • Kosmetische Operationen nach einem Unfall
  • Bergungs- und Rettungskosten
  • Optional: Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld

Folgende Risiken sind in der Vereinsunfallversicherung versichert:

  • Unfälle bei Vereinsveranstaltungen (z. B. Sommerfest, Konzert, Wettkampf)
  • Unfälle während Trainings oder Proben
  • Unfälle bei ehrenamtlicher Arbeit (z. B. Auf- und Abbau, Organisation)
  • Unfälle auf dem direkten Weg zu und von Vereinsaktivitäten

Ausschlüsse

Folgende Fälle sind nicht im Versicherungsumfang enthalten:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Unfälle
  • Gesundheitsschäden durch Krankheiten statt Unfällen
  • Unfälle unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
  • Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie

Die gesetzliche Unfallversicherung greift im Ehrenamt nur eingeschränkt und berücksichtigt keine individuellen Lebensumstände. Mit einer Vereinsunfallversicherung können Vereine ihren Mitgliedern im Ernstfall eine spürbare finanzielle Absicherung bieten.

Wichtige Einsatzbereiche

Wo wird eine Vereinsunfallversicherung empfohlen?

Eine Vereinsunfallversicherung ist besonders wichtig für folgende Vereine:

  • Sportvereine, deren Mitglieder aktiv am Training oder Wettkämpfen teilnehmen
  • Kultur- und Musikvereine, deren Mitglieder regelmäßig proben und auftreten
  • Förder- und Heimatvereine, die viele ehrenamtliche Helfer einsetzen
  • Ehrenamtlich tätige Mitglieder, die durch ihre Vereinsarbeit einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind

Zahlungen im Schadensfall

Welche Zahlungen übernimmt der Versicherer?

Folgende Kosten trägt ihre Versicherung im Schadensfall:

  • Kapitalleistungen bei Invalidität oder Tod
  • Übergangs- und Krankenhaustagegeld (optional)
  • Bergungs- und Rettungskosten
  • Leistungen zur Rehabilitation und Anpassung bei dauerhaften Unfallfolgen

Was benötigen Sie?

Unsere Versicherungsspezialisten unterstützen Sie kompetent und unkompliziert.