Vereinshaftpflicht
Haftungsschutz für Vereine
Die Vereinshaftpflichtversicherung ist der unverzichtbare Grundschutz für Vereine. Ob Sport-, Kultur- oder Förderverein: Überall, wo Menschen gemeinsam aktiv sind, können Personen- oder Sachschäden entstehen – etwa bei Trainings, Proben, Kursen oder Veranstaltungen. Die Haftpflicht für Vereine schützt zuverlässig vor den finanziellen Folgen, prüft Ansprüche, wehrt Unberechtigtes ab (passiver Rechtsschutz) und begleicht berechtigte Forderungen.
Leistungen Vereinshaftpflichtversicherung
Welche Leistungen sind unter anderem versichert?
Folgende Leistungsarten sind im Deckungsumfang enthalten:
- Haftpflichtschutz für Personen-, Sach- sowie daraus folgende Vermögensschäden
- Passiver Rechtsschutz durch Prüfung der Haftung, Abwehr unbegründeter Ansprüche, Übernahme von Anwalts-/Gerichtskosten
- Haftung aus Aufsicht- und Verkehrssicherungspflichten (z. B. Winterdienst, Veranstaltungsflächen)
- Mietsachschäden an gemieteten Räumen/Anlagen (tarifabhängig)
- Umwelthaftpflicht-Basis (z. B. Kleingebinde, Heizöltank – je nach Tarif)
Folgende Risiken sind in der Vereinshaftpflichtversicherung versichert:
- Schäden bei Vereinsveranstaltungen (öffentlich & intern), Trainings, Kursen, Ausflügen
- Haftung aus Eigentum/Nutzung von Vereinsheim, Sport- und Freiflächen, Spiel- und Bühnenaufbauten
- Be- und Entladesituationen, Auf-/Abbau, Catering, Ausschank (tarifabhängig)
- Werbung/Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Plakatierung) und typische Ehrenamtsrisiken
Ausschlüsse
Folgende Fälle sind nicht im Versicherungsumfang enthalten:
- Vorsatz sowie Schäden aus Krieg, inneren Unruhen und Kernenergie
- Reine Vermögensschäden (ohne Personen-/Sachschaden) – separat über Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine abzusichern
- Eigenschäden (am Vermögen des Vereins) und Schäden an geliehenen/ gemieteten Sachen, soweit nicht ausdrücklich mitversichert
- Nichteinhaltung behördlicher Sicherheitsvorschriften (tarifabhängig)
Nach § 278 BGB haftet der Verein für das Verhalten seiner Mitglieder und Helfer als Erfüllungsgehilfen – auch bei passiven Schäden durch Unterlassen (z. B. ungenügende Verkehrssicherung). Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist daher die Mindestabsicherung jedes Vereins und schützt Verein, Vorstand und Mitglieder vor privater Haftung.
Wichtige Einsatzbereiche
Wo wird eine Vereinshaftpflichtversicherung empfohlen?
Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist besonders wichtig für folgende Vereine:
- Eingetragene und nicht eingetragene Vereine (e. V. / n. e. V.)
- Sport-, Kultur-, Musik-, Förder-, Bildungs- und Sozialvereine
- Träger mit Vereinsheim, Sportstätten, Proberäumen oder Vereinsfahrzeugen
- Vorstände, gesetzliche Vertreter, Übungsleiter, Trainer und ehrenamtliche Helfer (im Rahmen der Vereinstätigkeit)
Zahlungen im Schadensfall
Welche Zahlungen übernimmt der Versicherer?
Folgende Kosten trägt ihre Versicherung im Schadensfall:
- Ersatz berechtigter Schadenersatzforderungen (Personen-/Sachschäden, Folgekosten)
- Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Reparatur-/Wiederbeschaffungskosten bei gedeckten Sachschäden Dritter
- Mietsachschäden an gemieteten Räumen/Anlagen (sofern vereinbart)
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