Mitgliederhaftpflicht
Geschützt vor Mitgliederschäden
Die Mitgliederhaftpflichtversicherung für Vereine schützt Vereinsmitglieder, wenn sie während der Ausübung ihrer Vereinstätigkeit Schäden verursachen. Sie ergänzt die Vereinshaftpflicht und stellt sicher, dass auch individuelle Haftungsrisiken der Mitglieder abgedeckt sind. Damit bleibt das Engagement im Ehrenamt oder in Vereinsaktivitäten ohne finanzielles Risiko – sowohl für den Verein als auch für seine Mitglieder.
Leistungen Mitgliederhaftpflichtversicherung
Welche Leistungen sind unter anderem versichert?
Folgende Leistungsarten sind im Deckungsumfang enthalten:
- Personen- und Sachschäden, die Vereinsmitglieder Dritten während der Vereinstätigkeit zufügen
- Vermögensfolgeschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden entstehen
- Rechtsschutzfunktion: Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen
- Absicherung bei Vereinsveranstaltungen, Training, Proben oder ehrenamtlicher Arbeit
- Optional: erweiterter Schutz für leitende Mitglieder oder Trainer
Folgende Risiken sind in der Mitgliederhaftpflichtversicherung versichert:
- Schäden bei Vereinsaktivitäten, z. B. beim Training, Konzert oder Vereinsfest
- Haftung aus Unterlassung, z. B. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch ein Mitglied
- Beschädigung fremden Eigentums durch Vereinsmitglieder
- Verursachte Personenschäden während ehrenamtlicher Tätigkeiten
Ausschlüsse
Folgende Fälle sind nicht im Versicherungsumfang enthalten:
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Reine Eigenschäden innerhalb des Vereins ohne Ansprüche Dritter
- Schäden, die bereits durch eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert sind
- Schäden durch Krieg, Terror oder Kernenergie
Viele Vereinsmitglieder gehen davon aus, dass ihre Privathaftpflichtversicherung Schäden im Rahmen des Ehrenamts abdeckt – das ist jedoch oft nicht der Fall. Die Mitgliederhaftpflichtversicherung schließt diese Lücke und schützt Ihre Mitglieder umfassend.
Wichtige Einsatzbereiche
Wo wird eine Mitgliederhaftpflichtversicherung empfohlen?
Eine Mitgliederhaftpflichtversicherung ist besonders wichtig für folgende Vereine:
- Sport- und Freizeitvereine, deren Mitglieder aktiv an Training oder Wettkämpfen teilnehmen
- Kultur- und Musikvereine, bei denen Mitglieder Vereinsveranstaltungen mitgestalten
- Förder- und Heimatvereine, die regelmäßig Veranstaltungen oder Projekte durchführen
- Vereine mit ehrenamtlich tätigen Mitgliedern, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Verantwortung übernehmen
Zahlungen im Schadensfall
Welche Zahlungen übernimmt der Versicherer?
Folgende Kosten trägt ihre Versicherung im Schadensfall:
- Ersatz berechtigter Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Kostenübernahme für Anwälte, Gutachter und Gerichte
- Regulierung von Schäden, die Mitglieder im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit verursachen
- Absicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme
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