Messen

Rundum abgesichert auf der Messe

Die Ausstellungsversicherung für Vereine schützt wertvolle Exponate, Vereinsgegenstände und Leihstücke während Ausstellungen, Präsentationen oder Vereinsveranstaltungen. Gerade bei Vereinen aus dem Kultur-, Musik- oder Traditionsbereich sind Ausstellungen ein zentraler Bestandteil der Vereinsarbeit. Schäden durch Diebstahl, Feuer, Vandalismus oder Transport können dabei erhebliche finanzielle Verluste verursachen. Mit einer Ausstellungsversicherung sichern Sie Ihren Verein zuverlässig gegen diese Risiken ab.

Leistungen Ausstellungsversicherung

Welche Leistungen sind unter anderem versichert?

Folgende Leistungsarten sind im Deckungsumfang enthalten:

  • Absicherung von Ausstellungsstücken gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
  • Schutz während Transport, Auf- und Abbau sowie während der Ausstellung
  • Übernahme der Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten
  • Deckung von Leihgaben, sofern vertraglich vereinbart
  • Optional: Mitversicherung von Ausstellungstechnik wie Vitrinen, Beleuchtung oder Tonanlagen

Folgende Risiken sind in der Ausstellungsversicherung versichert:

  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl während der Ausstellung
  • Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden
  • Vandalismus und mutwillige Beschädigungen
  • Transportschäden auf dem Weg zur Ausstellung oder zurück
  • Unfälle beim Auf- oder Abbau

Ausschlüsse

Folgende Fälle sind nicht im Versicherungsumfang enthalten:

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden durch unsachgemäße Lagerung oder Verpackung
  • Kriegsereignisse, Terrorakte oder Kernenergie
  • Normale Abnutzung und Verschleiß

Bei vielen Vereinsausstellungen handelt es sich um Leihgaben, für die der Verein haftet. Mit einer Ausstellungsversicherung sichern Sie nicht nur Ihr eigenes Inventar, sondern auch fremde Exponate umfassend ab – und schützen so das Vertrauen von Partnern, Museen und Mitgliedern.

Wichtige Einsatzbereiche

Wo wird eine Ausstellungsversicherung empfohlen?

Eine Ausstellungsversicherung ist besonders wichtig für folgende Vereine:

  • Kultur- und Heimatvereine, die Exponate bei Veranstaltungen oder in Museen zeigen
  • Musikvereine, die wertvolle Instrumente ausstellen oder verleihen
  • Sportvereine, die Pokale, Auszeichnungen oder historische Objekte präsentieren
  • Alle Vereine, die eigene oder geliehene Gegenstände im Rahmen von Ausstellungen nutzen

Zahlungen im Schadensfall

Welche Zahlungen übernimmt der Versicherer?

Folgende Kosten trägt ihre Versicherung im Schadensfall:

  • Neuwert- oder Zeitwertentschädigung für beschädigte oder zerstörte Ausstellungsstücke
  • Kostenübernahme für Reparaturen und Wiederbeschaffung
  • Ersatzleistungen für Leihgaben, um Vertragsstrafen zu vermeiden
  • Deckung von Transport- und Bergungskosten

Was benötigen Sie?

Unsere Versicherungsspezialisten unterstützen Sie kompetent und unkompliziert.