Dienstreisekasko

Sicherheit für Vereinsfahrten

Die Dienstreisekaskoversicherung schützt Vereinsmitglieder, Vorstände oder Trainer, die für Vereinszwecke mit ihrem privaten Pkw unterwegs sind. Kommt es während einer Fahrt im Auftrag des Vereins zu einem Unfall oder Schaden, übernimmt die Versicherung die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, unabhängig davon, ob bereits eine private Kaskoversicherung besteht. So wird sichergestellt, dass Mitglieder ihr Fahrzeug ohne eigenes Risiko für Vereinsfahrten einsetzen können.

Leistungen Dienstreisekaskoversicherung

Welche Leistungen sind unter anderem versichert?

Folgende Leistungsarten sind im Deckungsumfang enthalten:

  • Kaskoschutz für private Pkw bei Nutzung im Auftrag des Vereins
  • Übernahme von Reparaturkosten nach einem Unfall
  • Ersatz bei Totalschaden oder Diebstahl
  • Schutz bei Glasbruch, Wildschäden, Brand, Sturm und Hagel
  • Optional: Übernahme von Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur

Folgende Risiken sind in der Dienstreisekaskoversicherung versichert:

  • Unfälle während Vereinsfahrten mit privaten Fahrzeugen
  • Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs während einer Dienstreise für den Verein
  • Schäden durch Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung
  • Mut- oder Vandalismusschäden durch Dritte

Ausschlüsse

Folgende Fälle sind nicht im Versicherungsumfang enthalten:

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis
  • Schäden durch Teilnahme an Motorsportveranstaltungen
  • Normale Abnutzung oder Verschleiß

Viele Mitglieder setzen ihr privates Auto selbstverständlich für Vereinszwecke ein. Ohne eine Dienstreisekaskoversicherung für Vereine riskieren sie jedoch, auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Diese Absicherung sorgt dafür, dass Fahrten für den Verein ohne finanzielles Risiko durchgeführt werden können.

Wichtige Einsatzbereiche

Wo wird eine Dienstreisekaskoversicherung empfohlen?

Eine Dienstreisekaskoversicherung ist besonders wichtig für folgende Vereine:

  • Vorstände und Funktionäre, die regelmäßig mit dem eigenen Pkw zu Sitzungen oder Terminen fahren
  • Trainer und Betreuer, die Vereinsmitglieder zu Wettkämpfen oder Turnieren transportieren
  • Mitglieder, die Fahrzeuge für Besorgungen oder organisatorische Aufgaben des Vereins nutzen
  • Alle Vereine, die ihre Ehrenamtlichen vor finanziellen Risiken absichern möchten

Zahlungen im Schadensfall

Welche Zahlungen übernimmt der Versicherer?

Folgende Kosten trägt ihre Versicherung im Schadensfall:

  • Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten für private Fahrzeuge
  • Ersatzleistungen bei Totalschaden oder Diebstahl
  • Kosten für Abschleppen und Bergung
  • Mietwagenkosten während der Reparatur (optional)

Was benötigen Sie?

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