Umwelthaft und Umweltschaden
Schutz vor Umweltfolgen
Für Bauunternehmen ist die Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung ein unverzichtbarer Bestandteil der betrieblichen Absicherung. Auf Baustellen, bei Abbrucharbeiten, beim Einsatz schwerer Maschinen oder beim Umgang mit Gefahrstoffen können schnell ungewollte Umweltschäden entstehen. Bereits kleine Zwischenfälle – wie austretendes Öl, verschmutztes Grundwasser oder die Beschädigung geschützter Lebensräume – können immense Kosten nach sich ziehen. Seit Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes (USchadG) im Jahr 2007 sind Unternehmer verpflichtet, entstandene Umweltschäden nicht nur zu verhindern, sondern auch vollständig zu sanieren.
Gerade im Baugewerbe, wo Arbeiten oft in der Nähe von Gewässern, Böden und Schutzgebieten stattfinden, ist das Risiko besonders hoch. Ohne eine spezialisierte Absicherung können die Kosten für Sanierungsmaßnahmen oder Schadenersatz schnell existenzbedrohend werden.
Leistungen Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung
Welche Leistungen sind unter anderem versichert?
Folgende Leistungsarten sind im Deckungsumfang enthalten:
- Prüfung und Regulierung von Ansprüchen – ob berechtigt oder unberechtigt
- Übernahme von Sanierungskosten bei Schäden an Boden, Wasser, Luft, Pflanzen oder Tieren
- Rechtliche Abwehr unberechtigter Forderungen inklusive Anwalts- und Gerichtskosten
- Deckung von zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter (Umwelthaftpflichtversicherung)
- Übernahme öffentlich-rechtlicher Sanierungsverpflichtungen (Umweltschadenversicherung)
- Mitversicherung aller Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen
Folgende Risiken sind in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten:
- Personenschäden durch Umwelteinwirkung (z. B. gesundheitliche Schäden durch belastetes Grundwasser)
- Sachschäden an fremdem Eigentum, verursacht durch Bauarbeiten oder Schadstoffaustritte
- Vermögensschäden als Folge von Personen- oder Sachschäden
- Schädigung geschützter Arten (z. B. Fledermäuse, Amphibien, seltene Pflanzen)
- Beschädigung geschützter Lebensräume (NATURA 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete)
- Verunreinigung von Boden und Gewässern, z. B. durch Öl, Treibstoffe oder Chemikalien
- Emissionen wie Lärm, Vibrationen, Staub oder Rauch, die zu Umweltschäden führen
Ausschlüsse
Folgende Fälle sind nicht im Versicherungsumfang enthalten:
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Krieg, Terror oder Kernenergie
- Schäden, die nicht durch den Betrieb verursacht wurden
- Bereits vorhandene oder bekannte Kontaminationen
- Ansprüche innerhalb des eigenen Unternehmens (Innenverhältnis)
Seit 2007 sind Unternehmen per Gesetz verpflichtet, für Umweltschäden aufzukommen – unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit oder unbeabsichtigte Einwirkungen entstanden sind. Besonders Bauunternehmen tragen ein erhöhtes Risiko, da ihre Tätigkeiten direkt in Natur- und Schutzgebieten stattfinden. Mit einer Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung schützen Sie Ihr Unternehmen zuverlässig vor unkalkulierbaren Kosten und sichern Ihre Existenz nachhaltig ab.
Wichtige Einsatzbereiche
Wo wird eine Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung empfohlen?
Eine Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung ist besonders wichtig für folgende Betriebe:
- Bauunternehmen jeder Größe, vom Handwerksbetrieb bis zum Generalunternehmer
- Abbruch- und Tiefbauunternehmen mit erhöhtem Umweltrisiko
- Straßen- und Landschaftsbauunternehmen, die in Schutzgebieten tätig sind
- Betriebe, die mit Gefahrstoffen, Maschinen oder Abfällen arbeiten
- Projektleiter, Bauherren und Subunternehmer, die für Umweltschäden haftbar gemacht werden können
Zahlungen im Schadensfall
Welche Zahlungen übernimmt der Versicherer?
Folgende Kosten trägt ihre Versicherung im Schadensfall:
- Erstattung der Sanierungskosten in voller Höhe, soweit gesetzlich vorgeschrieben
- Übernahme der Kosten für Dekontamination und Entsorgung von belasteten Materialien
- Kostenerstattung für Umsiedlungsmaßnahmen von Tier- und Pflanzenarten
- Ausgleichszahlungen für geschädigte Dritte bei Personen- und Sachschäden
- Zahlung von Ersatzleistungen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme
- Abdeckung zusätzlicher Nebenkosten wie Untersuchungen, Gutachten oder Notfallmaßnahmen
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