Heilberufe

Absicherung für Heilberufe

Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Hebammen oder Diplom-Psychologen tragen eine besonders hohe Verantwortung gegenüber ihren Patienten. Schon kleine Fehler können weitreichende Folgen haben – sowohl gesundheitlich als auch finanziell. Aus diesem Grund gehört die Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Patienten Schadensersatz fordern, und bewahrt Ihre berufliche Existenz im Ernstfall.

Leistungen Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe

Welche Leistungen sind unter anderem versichert?

Folgende Leistungsarten sind im Deckungsumfang enthalten:

  • Übernahme von Schadensersatzforderungen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Ansprüchen durch den Versicherer
  • Abwehr unberechtigter Forderungen, inklusive Übernahme der Prozess- und Anwaltskosten
  • Schutz bei Schäden, die durch Sie selbst, Ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden
  • Absicherung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflichten (z. B. in Praxisräumen)

Folgende Risiken sind in der Haftpflichtversicherung für Heilberufe versichert:

  • Behandlungsfehler mit schweren gesundheitlichen Folgen
  • Personenschäden, die zu hohen Schmerzensgeld- oder Rentenzahlungen führen können
  • Sachschäden, etwa wenn durch eine Behandlung Hilfsmittel oder Eigentum der Patienten beschädigt werden
  • Vermögensschäden, die aus fehlerhafter Beratung oder Behandlung resultieren

Ausschlüsse

Folgende Fälle sind nicht im Versicherungsumfang enthalten:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Behandlungen ohne entsprechende Zulassung oder Qualifikation
  • Tätigkeiten, die nicht im Rahmen des versicherten Berufes liegen
  • Vertraglich übernommene Risiken, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen

Personenschäden gehören zu den teuersten Schadensarten im Gesundheitswesen. Mit steigender Klagebereitschaft und einer patientenfreundlichen Rechtsprechung nimmt das Risiko für Heilberufe stetig zu.

Wichtige Einsatzbereiche

Wo wird eine Haftpflichtversicherung für Heilberufe empfohlen?

Die Berufshaftpflichtversicherung richtet sich an alle Freiberufler im Heilbereich. Ob niedergelassener Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Heilpraktiker, Hebamme oder Psychologe – wer Patienten behandelt, trägt ein hohes persönliches Haftungsrisiko. Besonders Selbstständige haften in der Regel auch mit ihrem privaten Vermögen, was die Absicherung noch wichtiger macht.

Zahlungen im Schadensfall

Welche Zahlungen übernimmt der Versicherer?

Im Schadensfall übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe nicht nur die Zahlung berechtigter Schadensersatzforderungen, sondern auch die komplette rechtliche Auseinandersetzung. Dazu gehören die Entschädigungszahlungen an geschädigte Patienten ebenso wie die Übernahme sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten. Gleichzeitig sorgt der Versicherer für die Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen und schützt so zuverlässig vor finanziellen Belastungen, die im schlimmsten Fall die Existenz bedrohen könnten. Da es für Schadensersatzansprüche keine pauschale Begrenzung gibt, ist dieser umfassende Schutz besonders wichtig, um im Ernstfall nicht mit dem eigenen Privatvermögen haften zu müssen.

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