Betriebshaftpflicht

Haftungsschutz für Ihre Selbstständigkeit

Freiberufler genießen in Deutschland einen besonderen rechtlichen Status, tragen aber gleichzeitig ein erhebliches Haftungsrisiko. Ob beratend, kreativ, heilend oder technisch tätig – jeder Fehler kann hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler schützt zuverlässig vor den finanziellen Folgen und sichert die berufliche Existenz ab.

Leistungen Berufshaftpflichtversicherung

Welche Leistungen sind unter anderem versichert?

Folgende Leistungsarten sind im Deckungsumfang enthalten:

  • Prüfung von Schadensersatzforderungen
  • Übernahme von Entschädigungszahlungen bei berechtigten Ansprüchen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen (inkl. Anwalts- und Gerichtskosten)
  • Schutz vor Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden
  • Mitversicherung von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen

Folgende Risiken sind in der Haftpflichtversicherung versichert:

  • Beratungsfehler oder fehlerhafte Auskünfte
  • Versäumnisse oder Unterlassungen mit finanziellen Folgen
  • Schäden durch fehlerhafte Leistungen oder Dienstleistungen
  • Schäden an Dritten durch betriebliche Tätigkeit (z. B. beim Kunden vor Ort)
  • Haftung für Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen

Ausschlüsse

Folgende Fälle sind nicht im Versicherungsumfang enthalten:

  • Vorsätzliches Handeln
  • Vertragsstrafen oder freiwillig übernommene Risiken
  • Schäden, die nicht dem freiberuflichen Tätigkeitsbereich zuzuordnen sind
  • Reine Vermögensschäden, sofern keine spezielle Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen wurde

Viele Berufsverbände setzen für die Aufnahme ihrer Mitglieder eine Betriebshaftpflichtversicherung voraus. Für Architekten, Ingenieure oder Heilberufe ist sie in vielen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Wichtige Einsatzbereiche

Wo wird eine Betriebshaftpflichtversicherung empfohlen?

Die Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich an alle Freiberufler, die ihre Tätigkeit ohne eigenes Unternehmen oder ohne Gewerbeanmeldung ausüben. Sie bietet maßgeschneiderten Schutz für eine Vielzahl an Berufsgruppen, die in ihrem Arbeitsalltag spezifischen Haftungsrisiken ausgesetzt sind. Dazu zählen vor allem Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und andere Heilberufe, die im direkten Kontakt mit Patienten stehen und bei denen Behandlungsfehler schwerwiegende Folgen haben können. Auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer benötigen eine Absicherung, da hier bereits kleine Beratungsfehler zu hohen finanziellen Schäden führen. Architekten, Ingenieure und Gutachter tragen eine besondere Verantwortung, weil Planungs- oder Berechnungsfehler erhebliche Kosten nach sich ziehen können. Darüber hinaus profitieren auch Journalisten, Texter, Designer und Künstler von einer Betriebshaftpflicht, da sie mit ihrer kreativen Arbeit das geistige Eigentum anderer berühren und schnell in Haftungsfragen geraten können. Ebenso zählen Unternehmensberater und Coaches zu den Zielgruppen, da ihre Empfehlungen und Strategien direkten Einfluss auf wirtschaftliche Entscheidungen ihrer Kunden haben.

Zahlungen im Schadensfall

Welche Zahlungen übernimmt der Versicherer?

Im Ernstfall übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit einem Schaden entstehen. Dazu gehören Entschädigungszahlungen an Geschädigte ebenso wie die Übernahme von Anwalts- und Prozesskosten, wenn unberechtigte Forderungen abgewehrt werden müssen. Auch die Kosten für Gutachten und Sachverständige werden von der Versicherung getragen. Sämtliche Zahlungen erfolgen bis zur vereinbarten Deckungssumme – selbst dann, wenn es sich um besonders hohe Personenschäden handelt. Damit schützt die Versicherung zuverlässig vor existenzbedrohenden finanziellen Belastungen.

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