Verkehrshaftung
Abgesichert bei Transportschäden
Frachtführer transportieren täglich wertvolle Güter über nationale und internationale Strecken. Während der gesamten Beförderung tragen sie die Verantwortung für die Unversehrtheit der Ladung. Schäden oder Verluste können hohe finanzielle Forderungen nach sich ziehen, für die der Frachtführer mit seinem gesamten Betriebsvermögen haftet (§§ 425 ff. HGB). Die Verkehrshaftungsversicherung schützt vor diesen Risiken – und ist für Frachtführer mit Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.
Leistungen Verkehrshaftungsversicherung
Welche Leistungen sind unter anderem versichert?
Folgende Leistungsarten sind im Deckungsumfang enthalten:
- Haftungsschutz für Transporte mit den im Vertrag genannten Fahrzeugen
- Absicherung während Beförderung und damit verbundener Lagerung
- Erstattung von Reparatur- oder Ersatzkosten bei Schäden am Transportgut
- Übernahme von Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenfeststellungskosten
- Kostenübernahme für Havariekommissare, Umladung, Zwischenlagerung und Mehrkosten der Weiterbeförderung nach einem Versicherungsfall
- Rechtsschutzfunktion: Abwehr unberechtigter Ansprüche, auch vor Gericht
Nicht zu verwechseln:
Die Verkehrshaftungsversicherung ersetzt nicht die Warentransportversicherung. Während die Haftung des Frachtführers begrenzt ist, schützt die Warentransportversicherung Versender oder Empfänger bei hochwertiger Ladung umfassender.
Folgende typische Transport- und Frachtführerrisiken sind in der Verkehrshaftungsversicherung enthalten:
- Beschädigung oder Verlust von Gütern während des Transports
- Schäden während Be- und Entladung
- Schäden während der Zwischenlagerung
- Kosten durch Umladung und Weiterbeförderung nach einem Unfall oder Schadenfall
- Beteiligung an der »großen Haverie«
- Kosten für die Schadenfeststellung durch Sachverständige oder Havariekommissare
Ausschlüsse
Folgende Fälle sind nicht im Versicherungsumfang enthalten:
- Unabwendbarkeit des Schadeneintritts
- Ungenügende Kennzeichnung oder mangelhafte Verpackung durch den Absender
- Fehlerhafte Verladung durch den Absender
- Beschlagnahmung oder behördliche Eingriffe
Haftungsdurchbrechung (§435 HGB):
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Frachtführers entfallen die gesetzlichen Haftungsgrenzen. In diesem Fall haftet der Frachtführer bis zum vollen Wert der Ladung.
Zur Erstellung eines Angebots für eine Verkehrshaftungsversicherung benötigt der Versicherer unter anderem: Anzahl der Fahrzeuge nach Gewichtsklassen, Art der transportierten Güter, den gewünschten Haftungskorridor, Einsatzgebiete (z. B. Deutschland, EU oder international) sowie mögliche Zusatzdeckungen (z. B. Wechselbrücken oder Container).
Wichtige Einsatzbereiche
Wo wird eine Verkehrshaftungsversicherung empfohlen?
Eine Verkehrshaftungsversicherung ist besonders wichtig für folgende Betriebe:
- Alle national und international tätigen Frachtführer
- Transportunternehmen mit Fahrzeugen oder Gespannen über 3,5 t Gesamtgewicht (gesetzliche Pflichtversicherung)
- Speditionen, Kurier- und Logistikunternehmen
- Betriebe mit Lager- und Umschlagrisiken
Achtung!
Ohne eine gültige Verkehrshaftungsversicherung darf in Deutschland kein gewerblicher Güterkraftverkehr betrieben werden.
Zahlungen im Schadensfall
Welche Zahlungen übernimmt der Versicherer?
Folgende Kosten trägt ihre Versicherung im Schadensfall:
- Ersatz von Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten für beschädigtes Transportgut
- Ersatz berechtigter Schadenersatzforderungen des Auftraggebers
- Kosten für Umladung, Zwischenlagerung und Weiterbeförderung
- Gerichtskosten zur Abwehr unberechtigter Forderungen
- Kosten für Schadenabwendungs- und Feststellungsmaßnahmen
Was benötigen Sie?
Unsere Versicherungsspezialisten unterstützen Sie kompetent und unkompliziert.