Steuern und Sozialabgaben
Vorteile für beide Seiten
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern erhebliche steuerliche Vorteile. Beiträge zur bAV können innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden. Das macht sie zu einem der effizientesten Modelle der privaten Altersvorsorge.
Anspar- und Auszahlungsphase
Zeitlicher Verlauf einer bAV
Ansparphase
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind in der Ansparphase besonders attraktiv, weil sie steuerlich gefördert werden. Arbeitnehmer können bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei in ihre Altersvorsorge einzahlen. Für diesen Anteil fällt keine Lohnsteuer an. Zusätzlich bleiben bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze auch von den Sozialabgaben befreit – es müssen also weder Arbeitnehmer- noch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung abgeführt werden. Das macht die bAV zu einem der effizientesten Modelle, um mit steuerlicher Förderung Kapital für das Alter aufzubauen. Arbeitgeber profitieren ebenfalls: Sie sparen Lohnnebenkosten und sind seit 2019 verpflichtet, diese Einsparung in Form eines 15-%-Zuschusses an die Mitarbeiter weiterzugeben. Seit 2022 gilt diese Regelung auch für bestehende Verträge.
Auszahlphase
In der Auszahlungsphase wird die betriebliche Altersvorsorge voll versteuert. Das bedeutet: Sowohl eine monatliche Betriebsrente als auch eine einmalige Kapitalauszahlung sind lohnsteuerpflichtig. Für Betriebsrentner gilt seit 2020 jedoch ein Freibetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nur der Teil der Rente, der diesen Freibetrag übersteigt, ist beitragspflichtig. In der Pflegeversicherung gibt es diesen Vorteil nicht – hier sind die Beiträge ab Überschreiten der Grenze auf die gesamte Rente fällig. Trotz nachgelagerter Versteuerung lohnt sich die bAV, da die Beiträge in der Ansparphase steuer- und sozialabgabenfrei gestellt werden und so ein deutlicher Kapitalvorteil entsteht.
Die steuerlichen Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge machen sie zu einem der effizientesten Vorsorgemodelle. Besonders durch den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss ist die Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer fast immer das kapitaleffizienteste Modell zur Altersvorsorge.
Steuerliche Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Für Arbeitgeber
Folgende Vorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge Arbeitgebern:
- Beiträge zur bAV sind Betriebsausgaben und wirken somit steuermindernd.
- Arbeitgeber sparen Sozialversicherungsbeiträge bei Entgeltumwandlung und können diese Einsparung für Zuschüsse nutzen.
- Durch die steuer- und sozialabgabenbegünstigte Förderung erhöhen Unternehmen ihre Attraktivität als Arbeitgeber und stärken die Bindung zu ihren Mitarbeitern.
Für Arbeitnehmer
Folgende steuerliche Vorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge Arbeitnehmern:
- Beiträge zur bAV sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei.
- Das bedeutet: Für diesen Anteil muss keine Lohnsteuer gezahlt werden.
- Arbeitnehmer können dadurch einen spürbar höheren Sparbetrag in ihre Altersvorsorge investieren, ohne dass ihr Nettogehalt im gleichen Umfang sinkt.
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