Entgeltumwandlung
Steuerbegünstigt vorsorgen
Die Entgeltumwandlung ist ein zentrales Instrument der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts. Dieser Betrag wird vom Arbeitgeber direkt in einen Vorsorgevertrag – zum Beispiel eine Direktversicherung – eingezahlt. Für beide Seiten bietet dieses Modell klare Vorteile: Die Beiträge sind lohnsteuer- und sozialabgabenbegünstigt, wodurch sich die Belastung für Arbeitnehmer reduziert und gleichzeitig die Nettowirkung des Sparbetrags steigt. Im Gegenzug entsteht ein langfristiger Vermögensaufbau für das Alter. Der Arbeitnehmer profitiert im Ruhestand von einer betrieblichen Altersversorgung, die wahlweise als monatliche Betriebsrente oder als einmalige Kapitalauszahlung zur Verfügung steht.
Leistungen Entgeltumwandlung
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Für Arbeitgeber
Folgende Vorteile bietet die Entgeltumwandlung Arbeitgebern:
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Geringer Verwaltungsaufwand durch standardisierte Verträge
- Stärkung der Arbeitgebermarke durch attraktive Zusatzleistungen
Für Arbeitnehmer
Folgende Vorteile bietet die Entgeltumwandlung Arbeitnehmern:
- Staatlich geförderte Altersvorsorge durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis
- Höhere Rentenleistung durch Arbeitgeberzuschuss
- Sofortige rechtliche Unverfallbarkeit der arbeitnehmerfinanzierten Beiträge
- Flexible Gestaltung zwischen Renten- oder Kapitalauszahlung
Rechtliches
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Folgendes gilt bei der Entgeltumwandlung:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, mindestens 15 % Zuschuss zu leisten, wenn sie durch Entgeltumwandlung Sozialabgaben sparen (seit 2019 für Neuzusagen, seit 2022 auch für Bestandsverträge)
- Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei
- Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sind zusätzlich sozialabgabenfrei
- Arbeitnehmerbeiträge sind ab Beginn gesetzlich unverfallbar
Spätestens seit der gesetzlichen Zuschusspflicht ist die Entgeltumwandlung für Arbeitgeber eine effiziente Möglichkeit, Mitarbeiterbindung und Vorsorgeförderung zu verbinden. Mit nur geringem Aufwand können Unternehmen ihre Attraktivität im Wettbewerb um Fachkräfte deutlich steigern.
Finanzierungsarten
Welche Finanzierungsarten gibt es?
Es gibt drei Möglichkeiten, wie die Entgeltumwandlung finanziert werden kann:
-
Arbeitnehmerfinanzierung:
Beiträge ausschließlich durch Umwandlung von Bruttogehalt -
Arbeitgeberfinanzierung:
Arbeitgeber zahlt freiwillig zusätzliche Beiträge in die Vorsorge -
Mischfinanzierung:
Kombination aus Arbeitnehmerbeiträgen und Arbeitgeberzuschuss (in der Praxis am häufigsten)
Wichtige Einsatzbereiche
Wo wird eine Entgeltumwandlung empfohlen?
Eine Direktversicherung lohnt sich besonders für folgende Betriebe:
- Arbeitgeber aller Branchen und Unternehmensgrößen
- Betriebe, die ihre Attraktivität im Wettbewerb um Fachkräfte steigern wollen
- Unternehmen, die gesetzliche Zuschusspflichten effizient umsetzen möchten
- Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenbegünstigte Vorsorge ermöglichen wollen
Was benötigen Sie?
Unsere Versicherungsspezialisten unterstützen Sie kompetent und unkompliziert.