Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Mehr Anreize für Betriebsrenten

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten und soll die betriebliche Altersvorsorge (bAV) insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen verbreiten. Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmern eine kapitaleffiziente Möglichkeit zur Altersvorsorge zu bieten und gleichzeitig Arbeitgeber zu entlasten.

Wichtige Neuerungen

Was ändert sich durch das BRSG

Folgende Regelungen gelten durch das BRSG:

  • Pflichtzuschuss des Arbeitgebers
    Spart ein Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss an den Arbeitnehmer weitergeben. Seit 2019 gilt diese Regelung für neue Verträge, seit 2022 auch für bestehende.
  • Sozialpartnermodell („reine Beitragszusage“)
    Tarifparteien können Betriebsrenten ohne Haftungsrisiko für Arbeitgeber anbieten. Der Arbeitgeber schuldet hier nur die Beitragszahlung, nicht die Rentenhöhe.
  • Förderung von Geringverdienern
    Arbeitgeber erhalten steuerliche Vorteile, wenn sie für Mitarbeiter mit einem Bruttogehalt von bis zu 2.575 Euro zusätzliche Beiträge in eine bAV einzahlen.
  • Verbesserte Riester-Förderung
    Bei einer bAV mit Riester-Förderung entfällt die bisherige Doppelverbeitragung in der Rentenphase.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ist die Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer fast immer die kapitaleffizienteste Form der Altersvorsorge. Durch den Pflichtzuschuss und steuerliche Vorteile entsteht eine hohe Rendite bei vergleichsweise geringer Belastung des Nettogehalts.

Vorteile durch das BRSG

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) stärkt die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern entscheidende Vorteile. Arbeitgeber profitieren von klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen, steuerlichen Anreizen und geringeren Haftungsrisiken. Gleichzeitig können sie mit der bAV ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen und so qualifizierte Fachkräfte langfristig binden. Besonders wichtig ist der verpflichtende 15-%-Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung: Spart ein Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge, muss dieser Vorteil in Form eines Zuschusses an die Mitarbeiter weitergegeben werden. Das sorgt für Transparenz und Fairness im Vorsorgesystem.

Für Arbeitnehmer bedeutet das BRSG eine deutlich kapitaleffizientere Altersvorsorge. Die Beiträge sind steuer- und sozialabgabenbegünstigt, wodurch sich bei relativ geringer Nettobelastung ein hoher Sparbeitrag ergibt. Durch den Zuschuss des Arbeitgebers wächst das Altersvorsorgekapital zusätzlich. Auch Geringverdiener profitieren, da der Gesetzgeber spezielle Förderungen geschaffen hat, wenn Arbeitgeber für diese Zielgruppe zusätzliche bAV-Beiträge leisten. Darüber hinaus wurde die Riester-Förderung in der bAV verbessert: In der Rentenphase entfällt die bisherige Doppelverbeitragung, sodass Arbeitnehmer mehr von ihrer späteren Betriebsrente haben.

Im Ergebnis führt das BRSG zu einer Win-win-Situation: Unternehmen erhalten mehr Planungssicherheit und können die bAV als Instrument der Mitarbeiterbindung nutzen, während Arbeitnehmer langfristig von einer höheren Versorgungssicherheit profitieren. Damit zählt die betriebliche Altersvorsorge seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zu den attraktivsten und steuerlich am stärksten geförderten Modellen, um frühzeitig Vermögen für das Alter aufzubauen und die Versorgungslücke der gesetzlichen Rente wirksam zu schließen.

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