Arbeitnehmerfinanzierung

Vorsorge aus eigenem Beitrag

Die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist das am weitesten verbreitete Modell der betrieblichen Vorsorge in Deutschland. Dabei spart der Arbeitnehmer selbst für seine Altersversorgung, indem er einen Teil seines Bruttogehalts in einen Vorsorgevertrag umwandelt. Diese sogenannte Entgeltumwandlung ist besonders attraktiv, weil die eingezahlten Beiträge steuer- und sozialabgabenbegünstigt sind.

Funktionsweise

Was bedeutet arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge konkret?

Bei diesem Modell verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts, den der Arbeitgeber direkt in eine bAV, z. B. eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Unterstützungskasse, einzahlt. Die Beiträge stammen also nicht vom Arbeitgeber, sondern aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers.

Der Vorteil: Durch Steuer- und Sozialabgabenersparnisse ist die Belastung für den Arbeitnehmer deutlich geringer als der tatsächlich gesparte Betrag. Gleichzeitig entsteht eine sichere Betriebsrente oder Kapitalauszahlung im Alter.

Bei der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge fließt ein Teil des Bruttogehalts direkt in die Altersvorsorge. Dank Steuer- und Sozialvorteilen ist die tatsächliche Belastung für Arbeitnehmer oft deutlich geringer als gedacht – und im Ruhestand wartet eine wertvolle Zusatzrente.

Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Für Arbeitgeber

Auch wenn die Beiträge durch den Arbeitnehmer finanziert werden, ergeben sich für Arbeitgeber klare Vorteile:

  • Gesetzlicher Zuschuss:
    Spart der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, muss er 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss beisteuern.
  • Mitarbeiterbindung:
    Arbeitnehmer profitieren von einer attraktiven Vorsorge, die das Unternehmen zusätzlich als fürsorglichen Arbeitgeber positioniert.
  • Kostentransparenz:
    Arbeitgeber haben volle Planungssicherheit, da die Finanzierung in der Hand des Arbeitnehmers liegt.

Für Arbeitnehmer

Folgende Vorteile bietet die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge Arbeitnehmern:

  • Steuervorteile:
    Beiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei.
  • Sozialabgabenersparnis:
    4 % der Beiträge bleiben sozialabgabenfrei.
  • Direkter Vermögensaufbau:
    Schon kleine Beiträge können durch lange Laufzeiten erhebliche Rentenansprüche generieren.
  • Rechtssicherheit:
    Alle Anwartschaften sind durch den gesetzlichen Insolvenzschutz abgesichert.

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